Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz die Junge Alternative (JA), die Jugendorganisation der AfD, als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen darf.
Diese Entscheidung folgt auf einen abgelehnten Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation gegen die Einstufung.
Die Junge Alternative wird für ihre festgehaltene Ideologie eines "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs" und die Agitation gegen Asylbewerber, Migranten sowie insbesondere gegen den Islam und Muslime kritisiert.
Das Gericht sieht in den Handlungen der JA einen Verstoß gegen die Menschenwürde und eine massive ausländerfeindliche Agitation.
Laut ZDFheute bestätigt das Gerichtsurteil die Notwendigkeit, die Demokratie mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu schützen, wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung eines wehrhaften Demokratieverständnisses und die Ablehnung von rechtsextremen Tendenzen, die andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion ausgrenzen.
Die Einstufung der JA als rechtsextremistisch folgt auf eine Verdichtung der Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen seit einem vorangegangenen Urteil.