Mehr Geld vom Staat: So sichern Sie sich bis zu 700 Euro zusätzlich

Geschrieben von Rikki Jürgensen

Foto: Shutterstock.com
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Ein Kreuzchen mit großer Wirkung.

Wer seine Steuererklärung ausfüllt, sollte in diesem Jahr besonders aufmerksam sein: Ein kleiner, aber entscheidender Haken kann den Weg zu einer erheblichen staatlichen Zulage ebnen.

Dank einer Gesetzesänderung, die ab 2024 greift, erweitert sich der Kreis der Berechtigten für die Arbeitnehmer-Sparzulage dramatisch.

Was viele nicht wissen: Mit den vermögenswirksamen Leistungen (VL), einem von vielen Arbeitgebern angebotenen Sparmodell, lässt sich nicht nur gezielt Vermögen aufbauen, sondern auch zusätzliches Geld vom Staat sichern.

Vermögensaufbau mit staatlicher Unterstützung

Die vermögenswirksamen Leistungen ermöglichen es Arbeitnehmern, mit Unterstützung des Arbeitgebers Geld in unterschiedlichen Anlageformen – wie Aktienfonds oder Bausparverträgen – anzulegen.

Hier kommt die Arbeitnehmer-Sparzulage ins Spiel: eine steuer- und sozialabgabenfreie Zulage vom Staat, die diesen Sparbeitrag noch attraktiver macht.

Die Spielregeln haben sich geändert

Bisher profitierten rund 8 Millionen Arbeitnehmer von dieser Regelung, doch eine Gesetzesänderung öffnet nun die Tore für weitere 14 Millionen Menschen.

Durch die Verdopplung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Paare – unabhängig von der Anlageform – erweitert sich der Berechtigtenkreis signifikant.

So funktioniert die Beantragung

Die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt jährlich über die Steuererklärung. Hierbei ist es entscheidend, das entsprechende Kästchen anzukreuzen, um die Zulage für die vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten.

Die Zulage beträgt bis zu 20 Prozent der jährlichen Einzahlung in Aktienfonds, begrenzt auf 400 Euro, was einer maximalen Zulage von 80 Euro entspricht. Bei Bausparverträgen liegt der Satz bei 9 Prozent von maximal 470 Euro, also bis zu 43 Euro jährlich.

Wer beide Möglichkeiten nutzt, kann somit jährlich bis zu 123 Euro extra erhalten – über die Laufzeit von sechs Jahren summiert sich dies auf bis zu 738 Euro.

Ein wichtiger Schritt für den Vermögensaufbau

Diese Neuregelung bietet vielen Arbeitnehmern eine willkommene Gelegenheit, ihren Vermögensaufbau zu beschleunigen und von staatlicher Förderung zu profitieren.

Die Schlüsselbotschaft: Ein einfacher Haken in der Steuererklärung kann den Unterschied machen und bis zu 700 Euro zusätzliches Geld vom Staat bedeuten.

Ein Anreiz, der zeigt, wie sich gesetzliche Anpassungen direkt auf die finanzielle Situation vieler Menschen auswirken können.