Michael Wendler vor Gericht: Finanzielle Realität trifft auf Luxusleben

Olivia Rosenberg

36 Wochen vor

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15/11/2023
Deutschland
Foto: Wikimedia Commons
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Anwalt enthüllt finanzielle Lage.

Im aktuellen Bankrott-Prozess gegen den Schlagersänger Michael Wendler, der sich wegen "Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen" verantworten muss, kam es zu überraschenden Enthüllungen über seine finanzielle Situation. 

Der Prozess, der am Amtsgericht Dinslaken stattfindet, dreht sich um die Insolvenz von Wendlers Plattenfirma CNI Records im Jahr 2016, die von seiner Ex-Frau Claudia Norberg geführt wurde. Im Zuge der Insolvenz sollen die Rechte an der Wortmarke „Michael Wendler“ sowie die GEMA-Rechte an 176 seiner Songs auf ihn übertragen worden sein, um sie vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Der geschätzte Wert dieser Rechte liegt im mittleren sechsstelligen Bereich.

“Das Gericht hat Herrn Norberg (Michael Wendlers bürgerlicher Name) von der Verpflichtung, persönlich zu erscheinen, entbunden, da der Rechtsanwalt bevollmächtigt ist, ihn zu vertreten und sich für ihn einzulassen.”, so eine Gerichtssprecherin gegenüber RTL.

Wendlers Anwalt vertrat ihn vor Gericht und offenbarte, dass der Sänger angeblich nur über ein monatliches Einkommen von 3.000 Dollar verfügt und sich in einer finanziellen Notlage befindet. Diese Aussage wirft Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Wendlers kürzlich erworbenes Millionen-Anwesen in Florida.

Während des Prozesses wurden verschiedene Zeugen vernommen, darunter ein Musikverleger, ein GEMA-Mitarbeiter, ein Künstlermanager und ein Insolvenzverwalter. Ein Urteil steht noch aus; der Prozess wird am 21. November fortgesetzt. Interessant ist auch die Aussage von Wendlers Ex-Manager, der als Zeuge auftrat und eine Bewährungsstrafe für angemessen hält.

Die Diskrepanz zwischen Wendlers behaupteter finanzieller Notlage und seinem Lebensstil, einschließlich des Erwerbs eines teuren Anwesens in Florida, bleibt ein zentraler Punkt in diesem Prozess.