Milliarden aus der Sozialkasse unter Beschuss der Ampel-Regierung

Olivia Rosenberg

47 Wochen vor

|

13/01/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Rentenkürzungen und fehlende Krankenkassenzuschüsse.

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Die Sparpläne der Ampel-Koalition, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen, könnten rechtswidrig sein. 

Ein Gutachten, das von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zitiert wird, bewertet die Pläne als rechtlich fragwürdig. 

Die Ampel-Koalition plant, bis 2027 insgesamt 5,2 Milliarden Euro aus der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen. Anstatt direkt bei der Bundesagentur für Arbeit zu kürzen, beabsichtigt die Regierung, Geld aus den Rücklagen der BA zu entnehmen. 

Dieses Geld, das eigentlich aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stammt, soll nun als Darlehen zurückgefordert werden.

Die BDA kritisiert, dass Beitragsmittel streng zweckgebunden sind und nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden dürfen.

Die Kürzungen betreffen auch die Rentenkasse, wo die Ampel den Rentenzuschuss weiter reduzieren möchte, um jährlich zusätzliche 600 Millionen Euro zu sparen. 

Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat diese Entscheidung öffentlich kritisiert.

Im Sozialbereich müssen sich die gesetzlichen Krankenkassen darauf vorbereiten, dass der Bund kein Geld bereitstellen wird, um mögliche Finanzierungslücken zu schließen. Die Union bereitet sich bereits auf eine neue Verfassungsklage vor. 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mathias Middelberg (CDU) äußerte Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Zuschüssen an die Bundesagentur für Arbeit und der zweckwidrigen Verwendung dieser Mittel, berichtet Merkur.