Neue Regeln für die Staatsbürgerschaft: Bundestag trifft historische Entscheidung

Olivia Rosenberg

41 Wochen vor

|

19/01/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Große Reform im Staatsbürgerschaftsrecht.

Der Bundestag hat über eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts entschieden, die eine Beschleunigung der Einbürgerungsverfahren für Personen vorsieht, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. 

Die Reform sieht vor, dass Ausnahmen für Menschen, die unverschuldet auf Sozialleistungen angewiesen sind, wegfallen, wobei eine Härtefallregelung für Menschen mit Behinderungen bestehen bleibt. 

Geplante Ausnahmen betreffen "Gastarbeiter", die bis 1974 in die Bundesrepublik und "Vertragsarbeiter", die bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind. 

Zudem sind Familien mit einem minderjährigen Kind, bei denen ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in Vollzeit erwerbstätig ist, von der Auflage ausgenommen, ihren Lebensunterhalt komplett selbst bestreiten zu müssen.

Laut einem Bericht von WDR soll künftig eine Doppelstaatsbürgerschaft grundsätzlich für alle möglich sein, abhängig vom Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates. 

Bisher galt dies nur für Menschen aus EU-Staaten, der Schweiz sowie aus Ländern, die ihren Bürgern die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. 

Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass, was mehr als zwölf Millionen Menschen entspricht. Von ihnen lebten rund 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. 

2022 beantragten 168.545 Menschen die Einbürgerung, in Nordrhein-Westfalen waren es 40.824.

Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zeigt die Bemühungen, die Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die Bedingungen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft zu präzisieren.