Der Bundestag hat neue Regeln für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr beschlossen. Wer mit 3,5 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) pro Milliliter Blut oder mehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Diese Entscheidung folgt den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums.
Die CDU kritisierte die neuen Regeln scharf und sprach von einem „schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit“. Die Quelle dieser Information ist ein Artikel von Tagesschau.
Der neue THC-Grenzwert ist mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar und soll sicherstellen, dass nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs steht.
Direkt nach dem Konsum eines Joints können die THC-Werte im Blutserum zwischen zehn und 150 Nanogramm pro Milliliter liegen, fallen jedoch bei Gelegenheitskonsumenten innerhalb von etwa acht Stunden auf unter ein Nanogramm ab.
Ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt künftig ebenfalls nach dem Cannabiskonsum, und Verstöße werden mit einem höheren Bußgeld von 1.000 Euro geahndet.
Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit ein vollständiges Cannabis-Verbot.
Der TÜV-Verband hält die Einführung des neuen Grenzwerts für verfrüht, während die Grünen betonten, dass auch in Zukunft niemand im Rausch Auto fahren dürfe. Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert.