Sachsens Justizministerin fordert Prüfung eines AfD-Verbots

Olivia Rosenberg

10 Wochen vor

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14/05/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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AfD vor entscheidender Überprüfung.

Die Diskussion um ein mögliches Verbot der AfD gewinnt an Fahrt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen ließ. 

Dieses Urteil, gefällt am Montagmorgen in Münster, bestätigt die Rechtmäßigkeit der Einstufung durch den Verfassungsschutz und fügt der politischen Debatte neue Brisanz hinzu. 

Sachsens Justizministerin Katja Meier sieht darin eine Bestätigung der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und fordert rasche Schritte zur Prüfung eines Verbotsverfahrens.

In einem Gespräch mit dem "Tagesspiegel" sprach sich Meier dafür aus, dass die Innenministerkonferenz – ähnlich wie beim NPD-Verbotsverfahren – eine Task Force beauftragt, das nötige Material für einen möglichen Verbotsantrag zu sammeln und dessen Erfolgsaussichten zu bewerten. 

„Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen“, erklärte die Grünenpolitikerin. 

Sie betonte die Notwendigkeit, dass politische Lösungen gefunden werden müssen, um der AfD entgegenzutreten, insbesondere in den östlichen Bundesländern, wo die Partei stark verwurzelt ist.

Die politische Diskussion um ein AfD-Verbot ist nicht neu, doch das jüngste Urteil hat ihr neue Dringlichkeit verliehen. 

Während einige Politiker wie der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz bereits parlamentarische Initiativen für ein Verbotsverfahren anstreben und dieses noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag einbringen wollen, warnen andere wie Bundesjustizminister Marco Buschmann vor übereilten Schritten. 

Buschmann betonte, dass ein solches Verfahren nur dann angestrengt werden sollte, wenn die Erfolgsaussichten als hoch eingeschätzt werden können.

Die SPD sieht in der AfD eine völkische Partei, die sich weiter radikalisiert hat und plädiert für eine schärfere Überwachung durch nachrichtendienstliche Mittel, was das Gerichtsurteil aus Münster nun bestätigt. 

„Die AfD hat sich als Ganzes zu einer völkischen Partei radikalisiert“, erklärten die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast und der Fraktionsvize Dirk Wiese.