Kunden der Sparkasse können sich auf eine unerwartete Rückzahlung freuen.
Mehrere Sparkassen in Deutschland, darunter in Bielefeld, Bad Oeynhausen sowie an Volme und Ruhr, haben in den vergangenen Jahren Gebühren erhoben, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen.
Diese rechtswidrigen Erhöhungen betrafen unter anderem Kontoführungsgebühren und Gebühren für Überweisungen oder Kontoauszüge.
Nachdem die Verbraucherzentrale NRW die betreffenden Sparkassen abgemahnt hatte, gaben diese eine Unterlassungserklärung ab und erklärten die Gebührenerhöhungen für ungültig. Zu viel gezahlte Beträge sollen den Kunden nun erstattet werden.
Im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte der Bankkunden stärkte.
Demnach dürfen Banken und Sparkassen Gebühren nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erhöhen oder neu einführen.
Die Praxis, stillschweigend von einer Zustimmung auszugehen, wenn Kunden nicht aktiv widersprechen, wurde für unzulässig erklärt.
Wie die inside digital berichtet, ist dies nicht der erste Fall, bei dem Sparkassen zur Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren verpflichtet wurden.
Es wird erwartet, dass weitere Institute folgen könnten, da ähnliche Fälle bereits in anderen Regionen aufgedeckt wurden.