Bis zum 19. Januar 2025 sind diejenigen gefragt, die zwischen 1971 und 1998 ihren Führerschein erhalten haben.
Hintergrund ist die EU-weite Einführung eines einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindesigns. Doch was steckt genau dahinter, und was müssen Betroffene beachten?
Die Bundesregierung hat klare Vorgaben formuliert. Ziel der neuen Regelung ist es, den gesamten Führerscheinbestand in der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Die aktuelle Umtauschwelle betrifft Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Wer nicht fristgerecht handelt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen – ein überschaubarer Betrag, doch der Ärger, im Ernstfall ohne gültigen Führerschein dazustehen, könnte größer sein.
Das berichtet die Zeitung TAG24.
Besonders praktisch: Für den Umtausch ist keine erneute Fahrprüfung notwendig. Ob Auto oder Motorrad, die Fristen gelten für alle gleichermaßen. Aber Vorsicht: Die Uhr tickt für viele Führerscheininhaber weiter. Nach den aktuell Betroffenen sind bis 2026 auch Dokumente mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 an der Reihe.
Wer sich den Umtauschstress sparen will, sollte frühzeitig aktiv werden. Notwendig sind neben dem bisherigen Führerschein ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und rund 25 Euro für die Bearbeitungsgebühr.
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts – dort empfiehlt sich eine rechtzeitige Terminvereinbarung, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bleiben von der aktuellen Umtauschregelung unberührt. Diese sind ohnehin nur noch 15 Jahre gültig und müssen regelmäßig erneuert werden.
Die Botschaft ist klar: Wer vorausschauend plant, spart Zeit und Nerven – und bleibt auf der sicheren Seite im Straßenverkehr.