Seit dem 1. Januar 2024 gelten bei Aldi, Lidl und anderen Einzelhändlern neue Pfandregeln, die nun auch Milch- und Milchmischgetränke in Einwegflaschen aus Kunststoff mit mehr als 0,1 Liter Fassungsvermögen betreffen.
Diese Änderung hat das Ziel, die Pfandpflicht auf fast alle Getränke in Einwegflaschen und -dosen auszuweiten, um die Umweltbelastung zu verringern und das Recycling zu fördern.
Trotz dieser positiven Absicht führen die neuen Regelungen jedoch zu Verwirrung und Frustration unter den Verbrauchern, wie Der Westen berichtet.
Die Verbraucherzentrale NRW klärt über die wichtigsten Aspekte der neuen Pfandregelung auf, um die Unsicherheit bei den Kunden zu reduzieren.
Pfandpflichtige Flaschen und Dosen können in jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden, die Einweg-Verpackungen aus dem gleichen Material verkauft, unabhängig von Marke oder Inhalt.
Für kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern gilt eine Ausnahmeregelung.
Zudem sind Pfandbons rechtlich drei Jahre gültig, und beschädigte Verpackungen müssen manuell vom Personal angenommen werden, sofern Pfandzeichen und EAN-Code erkennbar sind.