Startseite Deutschland Vor Gericht wegen einer Parkscheibe: Ein Knöllchen eskaliert in NRW

Vor Gericht wegen einer Parkscheibe: Ein Knöllchen eskaliert in NRW

Vor Gericht wegen einer Parkscheibe: Ein Knöllchen eskaliert in NRW
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Ein Knöllchen und die digitale Parkscheibe vor Gericht.

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In Nordrhein-Westfalen entfachte ein ungewöhnlicher Rechtsstreit um die Verwendung einer digitalen Parkscheibe. Ein Mann aus Enger erhielt ein Verwarnungsgeld, weil seine digitale Parkscheibe in der Sonne nicht ablesbar war. 

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Beliebtheit und die rechtlichen Tücken digitaler Parkscheiben. Seit 2005 sind sie in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt. 

Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Parkscheiben durch ihre elektronische Funktionsweise, die das manuelle Einstellen der Ankunftszeit überflüssig macht. Laut dem Westfälischen Anzeiger müssen digitale Parkscheiben bestimmte Kriterien erfüllen, um offiziell zugelassen zu sein. 

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Dazu gehören eine Typengenehmigung, eine Anzeige im 24-Stunden-Format, eine Mindesthöhe der Zeitangabe von zwei Zentimetern auf dem Display und das Fehlen von Werbelogos. 

Der Fall des Mannes aus Enger zeigt jedoch, dass selbst zugelassene Modelle zu Problemen führen können, insbesondere wenn sie unter bestimmten Bedingungen schlecht ablesbar sind. 

Der Mann legte Widerspruch gegen das Knöllchen ein, und das Amtsgericht Bünde gab ihm schließlich Recht. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Regelung und Akzeptanz digitaler Parkscheiben, sowohl bei den Behörden als auch bei den Nutzern.

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