Vorzeitig in den Ruhestand: Wer kann noch vor 67 in Rente gehen?

Olivia Rosenberg

13 Wochen vor

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20/08/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Diese Jahrgänge profitieren von besonderen Regelungen.

Viele Menschen fragen sich, ob und wie sie vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen können. Besonders relevant ist diese Frage für die Geburtsjahrgänge zwischen 1949 und 1963. 

Für diese Jahrgänge gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, abschlagsfrei oder mit geringeren Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. 

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, gehört zu den „langjährig Versicherten“ und hat die Möglichkeit, bereits vor 67 in Rente zu gehen, allerdings oft mit Abschlägen. 

Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts und summieren sich je nach individuellem Renteneintrittsalter.

Wie auf Gegen-Hartz berichtet, gibt es für die Jahrgänge vor 1953 sogar die Option, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, wenn sie mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Diese Regelung wird oft als „Rente mit 63“ bezeichnet. 

Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 wurde das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, wobei es bei 65 Jahren für die Jahrgänge ab 1964 liegt. 

Zu den 45 Versicherungsjahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehungszeiten sowie bestimmte Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen. 

Wichtig ist, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Diese Regelungen zeigen, dass ein vorzeitiger Renteneintritt durchaus möglich ist, jedoch individuell sorgfältig geprüft werden sollte, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.