Grillen im eigenen Garten ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung in Deutschland. Doch was ist erlaubt und welche Regeln sollten Mieter kennen, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden?
Laut einem Artikel auf myHOMEBOOK gibt es keine gesetzliche Regelung, die genau vorgibt, wie oft man im Garten grillen darf. Allerdings sollten Mieter sich an die Vereinbarungen im Mietvertrag und die Hausordnung halten.
Falls im Mietvertrag oder in der Hausordnung nichts festgelegt ist, gilt das „nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot“.
Das bedeutet, dass Mieter darauf achten sollten, ihre Nachbarn nicht durch übermäßigen Rauch oder Gerüche zu belästigen. Die Rechtsprechung hierzu ist jedoch nicht einheitlich.
Je nach Gericht kann Grillen einmal im Monat zulässig sein, wenn die Nachbarn informiert wurden. Auch zweimaliges Grillen im Monat ohne Ankündigung kann als zumutbar gelten.
Ein Beispiel aus München zeigt, dass Grillen dort höchstens viermal im Monat erlaubt ist. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen, besonders am Wochenende oder an Feiertagen, ist Grillen nur an einem Tag zumutbar.
Dieses Urteil betont, dass Grillen grundsätzlich sozialadäquates Verhalten ist, aber auch die Rechte der Nachbarn respektiert werden müssen.
Wichtig ist, dass Mieter tagsüber und abends im Garten essen und sich in normaler Lautstärke unterhalten dürfen, ohne die Nachbarn unzumutbar zu stören. Ab 22 Uhr gilt jedoch die Nachtruhe, und Lärm sollte vermieden werden.