Mit dem Beginn der Heizperiode ab dem 1. Oktober haben Mieter in Deutschland Anspruch auf eine funktionierende Heizung und angemessene Raumtemperaturen.
Der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“ (WiE) erklärt, dass die Heizperiode typischerweise von Oktober bis April dauert. Während dieser Zeit sind Vermieter und Hausverwalter verpflichtet, die Heizungsanlagen betriebsbereit zu halten.
Wie myHOMEBOOK berichtet, müssen in Wohnräumen tagsüber Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden, während in den Nachtstunden (0 bis 6 Uhr) 18 Grad ausreichend sind. Sollte die Heizung ausfallen und diese Mindesttemperaturen nicht erreicht werden, haben Mieter das Recht, eine Mietminderung durchzusetzen.
Eine kalte Wohnung stellt laut dem Bericht einen Mangel dar, der behoben werden muss. In solchen Fällen sollten Mieter ihren Vermieter unverzüglich über den Defekt informieren und ihm eine Frist setzen, um die Heizung zu reparieren.
Sollte der Vermieter der Aufforderung nicht nachkommen, haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern, bis die Heizung wieder ordnungsgemäß funktioniert.
Die Höhe der Mietminderung hängt davon ab, wie stark der Mangel die Wohnqualität beeinträchtigt. Wichtig ist auch, dass Mieter nicht nur während der Heizperiode Anspruch auf eine funktionierende Heizung haben.
Laut einem Urteil des Amtsgerichts Köln muss die Heizung auch außerhalb der Heizperiode eingeschaltet werden, wenn die Außentemperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 Grad fällt.
Sollten Mieter von einem Heizungsausfall betroffen sein, sollten sie ihren Vermieter schriftlich informieren und die Probleme dokumentieren. Eine Mietminderung kann den finanziellen Druck mildern, während der Mangel behoben wird.
Es ist ratsam, im Vorfeld rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Mietminderung korrekt umgesetzt wird und der Mieter seine Rechte vollständig wahrnimmt.