Kurioser Fall vor Gericht: Pinkeln im Garten führt zu Kündigungsstreit

Olivia Rosenberg

9 Wochen vor

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17/09/2024
Haus und Garten
Foto: Shutterstock
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Pinkeln im Gemeinschaftsgarten endet vor Gericht.

Ein ungewöhnlicher Streit um das Verhalten eines Mieters führte zu einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Brühl.

Der Mieter soll mehrfach in den gemeinschaftlich genutzten Garten uriniert haben, was schließlich zu Beschwerden von Nachbarn und einer Aufforderung des Vermieters führte, dieses Verhalten zu unterlassen.

Der Mieter gelobte Besserung, kündigte jedoch wenig später das Mietverhältnis seinerseits fristlos. Er empfand den Vorwurf des Vermieters als ehrverletzend und als Grund, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.

Laut einem Bericht von myHOMEBOOK entschied das Amtsgericht Brühl jedoch zugunsten des Vermieters.

Der Vorwurf des Vermieters stellte nach Auffassung des Gerichts keine Beleidigung oder Ehrverletzung dar, da die Anschuldigung nur an den Mieter gerichtet war.

Zudem hatte der Mieter keinen ausreichenden Grund für die fristlose Kündigung, da er keine vorherige Abmahnung ausgesprochen hatte, wie es das Gesetz gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB verlangt. Der Mietvertrag blieb daher bis zum regulären Kündigungstermin bestehen.