Ab dem 1. August 2024 tritt eine wichtige Änderung bei der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Kraft.
Betreiber von Solaranlagen, ob auf dem Dach oder dem Balkon, sollten diesen Stichtag im Auge behalten, da die Vergütung für den eingespeisten Strom um rund ein Prozent sinken wird.
Derzeit beträgt die Einspeisevergütung für den Monat Juli 2024 noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf die Einnahmen der Betreiber.
Laut einem Bericht von MyHomebook bleibt die Höhe der Einspeisevergütung für 20 Jahre konstant, sobald eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wurde.
Die Vergütung variiert jedoch je nach Anlagengröße und dem Datum der Inbetriebnahme.
Zum Beispiel liegt die Vergütung für eine Überschusseinspeisung bei einer Anlagenleistung von bis zu 10 kWp bei 8,11 Cent/kWh, für Anlagen mit bis zu 40 kWp bei 7,03 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp bei 5,74 Cent/kWh.
Diese Änderungen zeigen, dass es sich derzeit besonders lohnt, den selbst produzierten Strom für den eigenen Haushalt zu nutzen, etwa um ein E-Auto zu laden.
Die Bundesregierung erwägt aktuell eine grundlegende Änderung der Einspeisevergütung, um Bürokratie abzubauen und möglicherweise die garantierte Vergütung für 20 Jahre abzuschaffen.
Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten daher die Entwicklungen genau verfolgen, um die besten Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.