Nicht alles, was im eigenen Garten Spaß macht, ist auch erlaubt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von myHOMEBOOK, bei der Leser anonym über ihre Regelverstöße im Garten abstimmen konnten.
Die Umfrage, an der 21.956 Leser teilnahmen, ergab, dass 63 Prozent der Befragten bereits etwas Verbotenes im Garten gemacht haben.
Die häufigsten Vergehen sind das Entfernen eines Wespennests ohne Genehmigung (19 Prozent), das Ignorieren der gesetzlichen Schonzeit für Gehölzschnitt von März bis September (18 Prozent) und das Feiern von Gartenpartys während der Ruhezeiten (12 Prozent).
Auch das Rasenmähen an Sonntagen und Feiertagen (10 Prozent) sowie das Anpflanzen verbotener Pflanzen (4 Prozent) sind verbreitete Verstöße.
Ein Wespennest darf aufgrund des Naturschutzes nicht einfach entfernt werden, während die Schonzeit für Gehölzschnitt den Schutz von Tieren während ihrer Brutzeit gewährleisten soll.
Gartenpartys und Lärm während der Ruhezeiten können schnell zu Konflikten mit Nachbarn führen, ebenso wie das Rasenmähen an Tagen, an denen es durch die Lärmschutzverordnung verboten ist.
Rechtsanwalt Thomas Pliester, Mitglied des „Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien“ im Deutschen Anwaltverein (DAV), kommentierte die Ergebnisse.
Er betonte, dass viele Gartenbesitzer sich der gesetzlichen Vorgaben nicht bewusst seien und unabsichtlich gegen Regeln verstoßen.
Ein Beispiel ist das sogenannte „Schwedenfeuer“, das im Handel erhältlich ist, aber nicht immer legal verwendet werden darf.