Konflikte unter Nachbarn sind häufig, insbesondere wenn es um Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze geht.
So ergeht es auch einem Leser aus Bayern, der sich darüber beschwert, dass die Hecken des Nachbarn mittlerweile so hoch gewachsen sind, dass sie das Küchenfenster vollständig verdecken.
Die Pflanzen haben eine beachtliche Höhe von bis zu vier Metern erreicht und bilden eine regelrechte grüne Wand vor den Fenstern des Hauses.
Trotz mehrmaliger Aufforderungen durch den Mieter und sogar den Vermieter, die Pflanzen zu kürzen, hat sich die Situation nicht verändert. Aber welche Rechte haben Mieter und Eigentümer in solch einem Fall?
Laut einem Artikel von myHOMEBOOK, der sich auf die Expertise eines Fachanwalts für Immobilienrecht stützt, greift in solchen Fällen nicht das klassische Nachbarrecht, sondern das Wohnungseigentumsrecht.
Für Mieter bedeutet das, dass der Vermieter die erste Anlaufstelle ist. In Fällen, in denen der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft keine Maßnahmen ergreift, kann es schwierig werden, direkt gegen den Nachbarn vorzugehen.
Es wird empfohlen, vor der nächsten Eigentümerversammlung einen Antrag auf Rückschnitt oder Entfernung der Hecken zu stellen, um das Problem offiziell zu behandeln.
Lehnt die Mehrheit der Eigentümer den Antrag ab, bleibt nur der rechtliche Weg, indem man eine Anfechtungs- oder Beschlussersetzungsklage einreicht.
Ein weiteres Problem, das im Artikel angesprochen wird, ist die Frage, ob die Hecke eine unzulässige bauliche Veränderung darstellt.
Laut dem Fachanwalt geht es bei der Gartengestaltung im Rahmen des Sondernutzungsrechts darum, dass Bäume oder Hecken das Gesamtbild der Anlage nicht erheblich beeinträchtigen dürfen.
Wenn Pflanzen wie in diesem Fall ohne Zustimmung der Eigentümer so hoch wachsen, dass sie das Erscheinungsbild des Hauses oder den Wohnkomfort massiv beeinträchtigen, kann eine Entfernung oder ein Rückschnitt verlangt werden.