Als Mieter steht man oft vor der Herausforderung, kleinere Veränderungen in der Mietwohnung vornehmen zu wollen, ohne dabei gegen den Mietvertrag zu verstoßen.
Eine solche Situation ergibt sich beispielsweise, wenn es um das Bohren in die Fassade geht, um etwa einen Sichtschutz, eine Markise oder eine schwere Blumenampel zu befestigen.
Laut einem Artikel von myHOMEBOOK gibt es dabei einiges zu beachten, um nicht in Konflikt mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung zu geraten.
Zunächst sollte man den Mietvertrag genau studieren, denn dieser enthält oft spezifische Klauseln zu Bohrarbeiten. Nicht selten verbieten Vermieter das Bohren in die Fassade generell, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden.
Sollte der Mietvertrag keine klare Regelung enthalten, ist es ratsam, die Zustimmung des Vermieters schriftlich einzuholen. Darüber hinaus ist beim Bohren in die Fassade Vorsicht geboten, um keine dauerhaften Schäden zu verursachen.
Besonders bei Wärmeschutzfassaden oder tragenden Wänden können unsachgemäße Bohrungen schwerwiegende Folgen haben.
Zudem ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren, ob und wie die Bohrlöcher bei einem Auszug wieder ordnungsgemäß verschlossen werden müssen.
Neben der technischen und vertraglichen Seite empfiehlt der Artikel auch, geeignete Schutzkleidung zu tragen und die Nachbarn über die anstehenden Arbeiten zu informieren, um Lärm- und Schmutzbelästigungen zu minimieren.