Die neuen Regeln traten am 1. Juli in Kraft.
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Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine neue Hundehalterverordnung, die wichtige Änderungen mit sich bringt:
Anmeldepflicht:
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Alle Hunde müssen unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht beim Ordnungsamt angemeldet werden.
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Die Anmeldung kann online oder persönlich im Rathaus erfolgen.
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Erforderliche Informationen umfassen persönliche Angaben des Halters, Rasse, Wurfdatum, Ruf- und Zuchtname des Hundes, Farbe des Hundes und die Chipnummer des Mikrochips.
Kennzeichnungspflicht:
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Alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet sein.
Regelungen für gefährliche Hunde:
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Die bisherige Kategorisierung „potenziell gefährlicher Hunderassen“ wird abgeschafft.
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Die Einstufung als gefährlicher Hund erfolgt nun individuell anhand des Verhaltens des jeweiligen Tieres.
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Halter von als gefährlich eingestuften Hunden müssen einen Sachkundenachweis und eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Weitere Regelungen:
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Die Steuerpflicht für Hunde bleibt unverändert.
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Hundehalter sind verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Tiere unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen.
Weitere Informationen:
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Die vollständige Hundehalterverordnung ist auf der Website der Stadt verfügbar.
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Bei Fragen steht das Ordnungsamt der Stadt gerne zur Verfügung.
Die neue Verordnung soll mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit Hunden schaffen. Obwohl sie einen Mehraufwand für Hundehalter bedeutet, fördert sie verantwortungsvolles Hundebesitzertum.
In erster Linie tritt die Verordnung in Brandenburg in Kraft, danach könnte sie möglicherweise auf den Rest des Landes ausgeweitet werden.