Die Drohne traf ein Wohngebäude und verletzte zwei Personen.
Nach dem nächtlichen russischen Drohnenvorfall an einem rumänischen Wohngebäude, bei dem zwei Menschen verletzt wurden, häufen sich die Fragen:
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Wann wurde die Drohne erstmals entdeckt?
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Gab es ausreichende Luftverteidigung in der Region?
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Und vielleicht am wichtigsten: Warum wurde die Drohne nicht abgeschossen?
Nach Angaben der rumänischen Behörden war die russische Drohne, wahrscheinlich vom Typ Geran, Teil eines größeren Angriffs auf die Ukraine, als sie in den rumänischen Luftraum eindrang und das Wohngebäude in der Stadt Galați traf.
Galați liegt sehr nahe an der rumänisch-ukrainischen Grenze, und dies ist ein Grund, warum die Drohne nicht abgeschossen wurde.
Hinzu kommen rechtliche Einschränkungen.
Knappe Fristen
Am Freitagmorgen sahen sich rumänische Verteidigungsbeamte nach dem nächtlichen Vorfall schwierigen Fragen gegenüber.
Digi24 berichtete, dass das Verteidigungsministerium erklärte, dem Personal habe schlicht die Zeit zur Reaktion gefehlt.
Laut der von den Behörden bereitgestellten Zeitlinie wurde die Drohne um 1:46 Uhr Ortszeit erstmals entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich noch im ukrainischen Luftraum.
Um 1:52 Uhr drang sie in den rumänischen Luftraum ein und verschwand um 1:56 Uhr vom Radar, wahrscheinlich weil sie detonierte.
Dies bedeutet, dass das rumänische Militär nur vier Minuten Zeit hatte, die Drohne abzuschießen.
Während einer Pressekonferenz betonte Brigadegeneral Gheorghe Maxim die strengen Einschränkungen, mit denen seine Streitkräfte konfrontiert waren.
„Die erste Einschränkung, die wir haben, ist eine rechtliche: die Tatsache, dass wir nicht so schießen können, dass das Projektil den Luftraum eines Nachbarlandes beeinträchtigt. Darüber hinaus ist für die Bekämpfung eines Luftziels eine gewisse Zeit erforderlich, die die Erfassung, Klassifizierung und den Kampfeinsatz umfasst. Die vier Minuten, die uns zur Verfügung standen, waren extrem kurz“, sagte Maxim laut Digi24.
Auslösung von NATO-Artikel 4?
Laut Ukrainska Pravda erklärte die rumänische Außenministerin Oana Toiu, der Vorfall könnte Rumänien dazu berechtigen, Artikel 4 der NATO anzurufen.
Der Artikel erlaubt jedem Mitgliedstaat, eine Dringlichkeitssitzung einzuberufen, wenn er der Ansicht ist, dass seine territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht ist. Dies würde obligatorische Konsultationen innerhalb des Bündnisses auslösen.
Artikel 5 der NATO, bekannt als der Musketier-Eid, der die kollektive Verteidigungsklausel des Bündnisses auslösen würde, wird nicht als Option erwähnt.
Quellen: Digi24, BBC, Reuters, NATO