Verbraucherschützer haben gegen Amazon Prime Video Klage eingereicht, da der Streamingdienst plant, seinen Nutzern Werbung zu zeigen.
Diese Entscheidung wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) als eine wesentliche Vertragsänderung angesehen, die eine Zustimmung der Nutzer erfordert hätte, die jedoch nicht eingeholt wurde.
Kunden wurden Anfang Januar per E-Mail darüber informiert, dass sie nur dann aktiv werden müssen, wenn sie sich für die werbefreie Option entscheiden und den entsprechenden Aufpreis zahlen möchten.
Ohne eine Reaktion der Nutzer wird ab dem 5. Februar Werbung ausgespielt.
Der VZBV betrachtet diese Änderung auch als eine versteckte Preiserhöhung, da für das werbefreie Angebot nun ein Aufschlag von monatlich 2,99 Euro verlangt wird.
Nachdem die Amazon Digital Germany GmbH zunächst abgemahnt wurde, folgt nun die Klage wegen des einseitigen Vorgehens.
Der VZBV argumentiert, dass Prime-Video-Nutzer weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option zum bisher vertraglich vereinbarten Betrag haben.
Diese Entwicklung wirft Fragen über die Rechte der Verbraucher und die Praktiken von Streamingdiensten auf, insbesondere in Bezug auf die Transparenz und Fairness von Vertragsänderungen.
Die Klage des VZBV gegen Amazon könnte weitreichende Folgen für die Streaming-Branche haben und die Bedeutung des Verbraucherschutzes in der digitalen Wirtschaft unterstreichen, berichtet DER SPIEGEL.