Umtauschrecht nach Weihnachten: So vermeiden Sie Ärger

Olivia Rosenberg

30 Wochen vor

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26/12/2023
Lifestyle
Foto: Shutterstock
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Diese Regeln müssen Sie kennen.

Nach Weihnachten stehen viele vor der Frage, was mit unpassenden Geschenken geschehen soll. In einem Artikel von Tagesschau werden wichtige Informationen zum Thema Umtauschrecht und Rückgabe von Weihnachtsgeschenken erläutert.

Individuell zugeschnittene Geschenke wie personalisierte Fotobücher oder Kaffeebecher mit aufgedrucktem Namen können in der Regel nicht umgetauscht werden. 

Auch bei Produkten, die nach Gebrauch riechen, wie Plastikartikel, Dessous oder Sexspielzeuge, ist ein Umtausch meist ausgeschlossen.

Für den Umtausch im Laden ist es wichtig zu wissen, dass in der Regel Ware gegen Ware getauscht wird und kein Geld zurückgegeben wird. 

Händler möchten ihre Gewinnspanne aus dem ursprünglichen Geschäft behalten und bieten stattdessen oft einen Gutschein für einen späteren Einkauf an. Grundsätzlich gilt: Gekauft ist gekauft. 

Die Umtauschvereinbarung erfolgt entweder mündlich oder durch die Geschäftsbedingungen des Händlers. Viele Händler tauschen aus Kulanz um, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

Im Versandhandel ist der Umtausch einfacher. Käufer können den Kaufvertrag ohne Grund stornieren, solange es sich nicht um Maßanfertigungen handelt. Allerdings gilt eine Zwei-Wochen-Frist für den Widerruf. 

Wurden Weihnachtsgeschenke zu früh bestellt, kann es sein, dass die Frist bereits abgelaufen ist. In diesem Fall sollten Käufer auf Sonderregeln für das Weihnachtsgeschäft oder auf Kulanz des Versenders hoffen.

Bei Schäden am Geschenk muss der Verkäufer umtauschen oder reparieren, unabhängig davon, ob er sich sonst mit derlei Ware befasst. Die Beschenkte muss sich nicht an den Hersteller wenden, sondern kann direkt beim Verkäufer reklamieren.