Viele Menschen träumen von einem erholsamen Urlaub, doch manchmal wird dieser Traum zur Enttäuschung. Wenn das Hotel nicht den Erwartungen entspricht oder gebuchte Leistungen nicht erbracht werden, hoffen viele Reisende auf die Geld-zurück-Garantie.
Doch wie ein Experte der ARAG erklärt, ist dies oft nicht so einfach, wie man denkt.
Es gibt keine klaren Regelungen, welche Mängel akzeptiert werden müssen und welche zu einer Reisepreisminderung führen.
Beispielsweise müssen Touristen den Dieselgeruch in ihrer Kreuzfahrtkabine oder das fehlende Meerblick-Zimmer in der Regel hinnehmen.
Wie DerWesten berichtet, haben Reisende jedoch in eindeutigeren Fällen wie bei defekten Pools oder dauerhaften Baustellen in der Unterkunft durchaus Anspruch auf eine nachträgliche Reisepreisminderung.
Um erfolgreich Geld zurückzufordern, sollten Mängel bereits vor Ort direkt beim Reiseveranstalter schriftlich reklamiert werden.
Wichtig ist es, den Mängeln eine realistische Frist zur Behebung zu setzen und eventuelle Missstände zu dokumentieren. Auch nach dem Urlaub bleibt den Betroffenen noch eine Frist von zwei Jahren, um ihre Ansprüche geltend zu machen.