Startseite Nachrichten Andrew Mountbatten-Windsor soll nach mutmaßlicher Bedrohung nahe königlicher Residenz aussagen

Andrew Mountbatten-Windsor soll nach mutmaßlicher Bedrohung nahe königlicher Residenz aussagen

Andrew Mountbatten-Windsor soll nach mutmaßlicher Bedrohung nahe königlicher Residenz aussagen
Euan Cherry / Shutterstock.com

Mountbatten-Windsor muss in Fall um mutmaßliches bedrohliches Verhalten aussagen

Andrew Mountbatten-Windsor wird voraussichtlich nächste Woche als Zeuge auftreten, nachdem eine Konfrontation in der Nähe seines Hauses zu einer Anklage wegen bedrohlichen Verhaltens gegen einen Mann geführt hat.

Laut Town&Country sollen die Verhandlungen am 29. Juli beginnen. Der Herzog von York wird seine Aussage per Videoübertragung machen, nachdem ein Gericht seinem Antrag auf Zeugenaussage per Videolink stattgegeben hat.

Vorfall nahe Sandringham

Der Fall dreht sich um Alex Jenkinson, der sich in zwei Anklagepunkten wegen bedrohenden, beleidigenden oder beschimpfenden Verhaltens für nicht schuldig erklärt hat.

Einer der Anklagepunkte bezieht sich direkt auf eine Begegnung mit Prinz Andrew während eines Spaziergangs mit seinen Hunden in der Nähe seiner Residenz auf dem Anwesen Sandringham im Mai.

Britische Medien berichteten damals, dass Andrew von einem privaten Sicherheitsbeamten begleitet wurde, als sich der mutmaßliche Vorfall ereignete.

Berichte behaupteten zudem, die Konfrontation habe den ehemaligen arbeitenden Royal erschüttert und die Debatte über das Ausmaß seiner Sicherheitsvorkehrungen neu entfacht.

Gerichtstermin genehmigt

Jenkinson erschien erstmals kurz nach dem mutmaßlichen Vorfall vor Gericht, wo er beide Anklagepunkte bestritt.

Laut BBC genehmigte das Gericht anschließend einen Antrag, der Prinz Andrew erlaubte, seine Aussage per Live-Videoübertragung zu machen, anstatt persönlich zu erscheinen.

Die Anhörung soll am 29. Juli stattfinden. Dabei wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft den Fall gegen Jenkinson vorlegt, während die Aussage von Prinz Andrew voraussichtlich Teil des Gerichtsverfahrens sein wird.