Die Entscheidung folgt auf langwierige Verhandlungen über mehrere umstrittene Bestimmungen. Die neuen Maßnahmen weiten die Beschränkungen in den Bereichen Finanzen, Schifffahrt, Handel und Industrieproduktion aus.
Die Europäische Union hat heute, am 23. Juli, ihr 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, nachdem Streitigkeiten über den Export von Flüssigerdgas, eingefrorene Vermögenswerte und vorgeschlagene Beschränkungen gegen mehrere Personen eine Einigung verzögert hatten.
Das jüngste Paket umfasst laut Ukrainska Pravda 218 neue Sanktionseinträge, darunter 48 Personen und 170 Organisationen. Der Rat der Europäischen Union bezeichnet es als die größte Erweiterung der EU-Sanktionsliste seit vier Jahren.
Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, erklärte, die Maßnahmen zielten darauf ab, die finanziellen und industriellen Netzwerke zu stören, die Russlands Krieg gegen die Ukraine unterstützen. Zugleich bestätigte sie, dass bereits an weiteren Beschränkungen gearbeitet werde.
Die Verhandlungen offenbarten nationale Differenzen
Für die Verhängung von Sanktionen ist die einstimmige Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Die Botschafter der Mitgliedstaaten hatten vor der heutigen Einigung Mühe, sich auf mehrere umstrittene Punkte zu verständigen.
Ukrainska Pravda berichtet, dass Griechenland eine längere Übergangsfrist für die Wiederausfuhr von russischem Flüssigerdgas, kurz LNG, in Länder außerhalb der EU gefordert habe.
Österreich verfolgte zudem einen eigenen Vorschlag im Zusammenhang mit der russischen Investmentgesellschaft Rasperia. Wien wollte das Unternehmen von der Sanktionsliste streichen lassen, damit eingefrorene Vermögenswerte als Entschädigung für die österreichische Raiffeisen Bank freigegeben werden könnten.
Frühere Meinungsverschiedenheiten betrafen außerdem vorgeschlagene Einreisebeschränkungen für russische Kämpfer sowie die Frage, ob der russisch-orthodoxe Patriarch Kirill auf die Sanktionsliste gesetzt werden sollte.
Die heute verabschiedeten Finanzmaßnahmen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten und Finanzierungsbeschränkungen gegen 94 Banken und große Finanzinstitute, Transaktionsverbote für weitere Kreditinstitute sowie Beschränkungen gegen 14 Plattformen mit Bezug zu Kryptowährungen.
Das Einfrieren von Vermögenswerten bedeutet, dass Gelder und andere wirtschaftliche Ressourcen einer gelisteten Partei gesperrt werden. Gleichzeitig ist es Akteuren in der EU untersagt, dieser Partei weitere wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Transaktionsverbote untersagen bestimmte Geschäfte mit den betroffenen Institutionen.
Schifffahrt und Industrie unterliegen neuen Kontrollen
Mehr als 40 Schiffe, die mit Russlands sogenannter Schattenflotte in Verbindung stehen, wurden auf die Sanktionsliste gesetzt. Ihnen kann der Zugang zu EU-Häfen verwehrt werden, zudem können ihnen maritime Dienstleistungen verweigert werden. Dadurch wird der Transport russischer Energieträger über undurchsichtige Eigentums- und Versicherungsstrukturen erschwert.
Auch mehrere Raffinerien in Russland und Belarus fallen unter die neuen Maßnahmen.
Die Industriemaßnahmen betreffen mehr als 50 Organisationen mit Verbindungen zum russischen Verteidigungssektor und zur Produktion von Langstreckendrohnen. Weitere Unternehmen unterliegen verschärften Exportkontrollen, nachdem der Rat der Europäischen Union festgestellt hatte, dass sie die russische Rüstungsproduktion unterstützen oder zur Umgehung bestehender Beschränkungen beitragen.
Nach Angaben des Rates der Europäischen Union ist die Entscheidung auch eine Reaktion auf russische Angriffe auf zivile Infrastruktur, darunter Energie-, Wasser- und Gesundheitseinrichtungen sowie religiöse und kulturelle Stätten.
Quelle: Ukrainska Pravda