Auf Verkaufsportalen wie Amazon und Kleinanzeigen lauern immer wieder Betrüger, die mit einer perfiden Masche sowohl Käufer als auch Verkäufer betrügen.
Die Polizei warnt vor dem sogenannten Dreiecksbetrug, bei dem gleich zwei Personen geschädigt werden, so Merkur.
Die Betrugsmasche funktioniert wie folgt: Ein Verkäufer A bietet ein Smartphone auf Kleinanzeigen an. Ein Interessent B bietet an, das Gerät über PayPal zu zahlen und danach abzuholen.
Gleichzeitig inseriert B das Smartphone ebenfalls und verkauft es an einen anderen Nutzer C. B gibt dann die Zahlungsadresse von A an, ohne dass C davon weiß.
C zahlt den Betrag an A, während B das Smartphone von A abholen lässt. B ist somit um ein Smartphone reicher, während A und C betrogen werden. A muss das erhaltene Geld an C zurückgeben und hat weder das Smartphone noch das Geld.
Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor dieser Betrugsmasche und erklärt, dass auch Käufer betroffen sein können.
Betrüger könnten die Daten eines Interessenten an einen Online-Shop weitergeben, der dann die Ware verschickt, aber das Geld nicht erhält.
Der Käufer erhält dann eine Zahlungserinnerung vom Shop, obwohl er bereits gezahlt hat. Dieser Identitätsmissbrauch kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen.
Um sich zu schützen, rät die Verbraucherzentrale, immer auf gut sichtbare Bedingungen auf den Verkaufsportalen zu achten und vorsichtig bei der Weitergabe von Zahlungsinformationen zu sein.
Bei Unklarheiten oder verdächtigen Angeboten sollten Käufer und Verkäufer skeptisch bleiben und im Zweifelsfall die Transaktion abbrechen.