Josef Fritzl, der als das "Monster von Amstetten" traurige Berühmtheit erlangte, wird aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und in den Normalvollzug verlegt.
Diese Entscheidung traf ein österreichisches Gericht für den heute 88-Jährigen, der seit seiner Verurteilung im Jahr 2009 in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher inhaftiert war.
Fritzl wurde wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einem neuen psychiatrischen Gutachten, das besagt, dass von Fritzl aufgrund seines Gesundheitszustandes und einer diagnostizierten Demenz keine weiteren strafbaren Handlungen zu erwarten sind.
Trotz der Verlegung in den Normalvollzug bleibt Fritzl weiterhin in Haft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Anklagebehörde angefochten werden.
Diese Entwicklung im Fall Fritzl, der durch die jahrzehntelange Inhaftierung und Misshandlung seiner Tochter in einem Keller weltweit für Entsetzen sorgte, wird in der Öffentlichkeit und den Medien, wie n-tv berichtet, kontrovers diskutiert.