Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis für den persönlichen Gebrauch anbauen. Allerdings hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich klargestellt, dass der Anbau in Kleingärten nicht gestattet ist.
Diese Regelung basiert auf dem Bundeskleingartengesetz, welches die Nutzung von Lauben in Kleingärten explizit nicht für dauerhaftes Wohnen vorsieht und somit den Cannabisanbau ausschließt.
Laut einem Bericht von DER SPIEGEL hat diese gesetzliche Einschränkung zu Diskussionen geführt, besonders nachdem der Deutsche Hanfverband Kritik an der Interpretation des Bundesverbandes der Kleingartenvereine geübt hatte.
Der Hanfverband argumentierte, dass laut den Erläuterungen zum Cannabisgesetz der Anbau auch in Kleingärten möglich sein sollte, da diese unter bestimmten Umständen als private Wohnzwecke dienen können.
Das Bundesgesundheitsministerium widersprach jedoch und erklärte, dass die Ausnahmen nur für Fälle gelten, in denen Kleingärten bereits vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes im Jahr 1983 zu Wohnzwecken genutzt wurden.
Der Gesetzestext beschränkt den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen auf den "Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt" des Anbauers.
In den Erläuterungen des Gesetzes wird zwar der private Eigenanbau im Bereich der privaten Wohnung inklusive dazugehöriger Gärten erlaubt, Kleingärten sind jedoch explizit ausgenommen, außer es besteht ein Bestandsschutz.