Ende September stellte der Zoll am Flughafen Berlin Brandenburg einen Reisenden mit 31 Kilogramm Kath im Gepäck.
Wie das Hauptzollamt Potsdam mitteilte, handelt es sich um einen 28-jährigen Mann aus Israel, der aus Tel Aviv eingereist war.
Bei der Kontrolle des Gepäcks fanden die Zöllner ausschließlich zu Bündeln gewickelte Kathblätter, jedoch keine Wechselkleidung oder andere persönliche Gegenstände.
Der Mann wurde der Bundespolizei übergeben, da er die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllte.
Gegen den 28-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bannbruch eingeleitet. Diese Tat kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Die weiteren Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Cottbus geführt, während der Mann auf seine Ausweisung aus Deutschland wartet.