Startseite Reise Italienisches Gericht: Hotel war nicht verpflichtet, Leitungswasser zu servieren

Italienisches Gericht: Hotel war nicht verpflichtet, Leitungswasser zu servieren

Tap water
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Die Auseinandersetzung begann mit einer Bitte während eines Urlaubsaufenthalts. Nach einem langen Rechtsstreit konzentrierte sich der Fall schließlich auf die Bedingungen eines bestimmten Beherbergungsvertrags.

Italiens Kassationsgericht hat die Klage einer Touristin gegen ein Luxushotel abgewiesen, das sich geweigert hatte, ihr beim Abendessen Leitungswasser zu servieren. Das Gericht entschied, dass der Fall keinen Verstoß gegen den Reisevertrag belege.

Wie der Corriere dell’Alto Adige berichtete, betrifft das Urteil das Hotel Sassongher in Corvara in Südtirol, wo die Frau über Weihnachten und Neujahr 2019 eine Woche lang gewohnt haben soll.

Die Hotelgästin hatte mehr als 5.700 Euro für ein Halbpensionspaket bezahlt, Getränke waren darin nicht enthalten. Bei den Mahlzeiten habe sie laut der Zeitung um Leitungswasser gebeten, stattdessen sei ihr Mineralwasser in Flaschen für sieben Euro pro 0,75 Liter angeboten worden.

Laut der Zeitung erklärte sie in ihrer Klageschrift, ihr sei trinkbares Leitungswasser „ständig verweigert“ worden, weshalb sie gezwungen gewesen sei, Flaschenwasser zu kaufen.

Sie argumentierte außerdem, dass „Wasser ein Naturgut und ein universelles Menschenrecht für jeden Einzelnen“ sei. Sie verlangte rund 2.700 Euro wegen angeblicher wirtschaftlicher Schäden und psychischer Belastung.

Richter sahen keinen Vertragsbruch

Bevor der Fall das Kassationsgericht erreichte, war die Klage bereits vor einem Friedensrichter in Rom sowie in der Berufungsinstanz gescheitert.

Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf diesen konkreten Vertragsstreit: Die Richter sahen keine Beweise dafür, dass das Hotel Leitungswasser als Teil des gebuchten Pakets zugesichert hatte.

Sie sahen zudem keine Vorschrift, die das Hotel unter diesen Umständen verpflichtet hätte, Leitungswasser am Restauranttisch zu servieren.

Silvio Belardi, Anwalt des Hotels Sassongher, sagte dem Corriere dell’Alto Adige, das Urteil bestätige, dass für gastronomische Betriebe „keine Verpflichtung“ bestehe, Gästen Trinkwasser bereitzustellen.

Wie TV 2 berichtete, gebe es ähnliche Annahmen mitunter auch in Dänemark, wo keine allgemeine Pflicht besteht, auf Anfrage Wasser bereitzustellen.

Der Sender erklärte, das dänische Recht schreibe Hilfe nur in Fällen wie offensichtlicher Lebensgefahr oder vergleichbaren Notfällen vor.

Ein Bürgervorschlag aus dem Jahr 2018, kostenloses Leitungswasser in dänischen Restaurants vorzuschreiben, scheiterte daran, die für eine parlamentarische Behandlung erforderlichen 50.000 Unterstützer zu erreichen.

Quellen: Corriere dell’Alto Adige, TV 2