Eine neue Rückrufaktion betrifft gefüllte Weinblätter, die in mehreren Bundesländern verkauft wurden.
Der Hersteller hat das Produkt zurückgerufen, nachdem bekannt wurde, dass sich in den Weinblättern möglicherweise Plastikfremdkörper befinden könnten.
Betroffen sind die Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 17.12.2026 und 15.01.2027.
Verbraucher, die diese Produkte erworben haben, werden dringend gebeten, sie nicht zu verzehren und sie in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückzugeben, wo sie eine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten.
Laut einer Meldung auf lebensmittelwarnung.de wurde das betroffene Produkt in mehreren Bundesländern verkauft, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Niedersachsen.
Der Hersteller betont, dass die Gesundheit der Verbraucher oberste Priorität hat und entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten.
Die Rückrufaktion erfolgt vorsorglich, um mögliche Gesundheitsrisiken durch die Fremdkörper zu vermeiden.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Lebensmittelsicherheit und der schnellen Reaktion auf potenzielle Gefahren. Verbraucher sollten die betroffenen Produkte sofort entsorgen oder in den Handel zurückbringen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.