Netzausfall bei 1&1: Kunden fordern Schadensersatz

Olivia Rosenberg

4 Wochen vor

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30/05/2024
Technologie
Foto: Shutterstock
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Software-Update schuld an Netzproblemen

Seit dem 27. Mai kämpfen zahlreiche Kunden des Mobilfunkanbieters 1&1 mit einem massiven Netzausfall. Betroffen sind sowohl Telefonie, SMS-Dienste als auch mobile Daten. 

Laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau gibt es zahlreiche Beschwerden auf Plattformen wie allestoerungen.de und netzwelt.de. Viele Kunden können nur Notrufe absetzen und berichten von erheblichen Einschränkungen im Alltag.

Der Netzausfall, der durch ein Software-Update verursacht wurde, betrifft neben 1&1 auch Mobilfunk-Discounter wie Winsim, PremiumSIM und Simplytel, die das 1&1-Netz nutzen. 

Kunden äußern auf sozialen Medien ihren Unmut über die unzureichende Kommunikation seitens 1&1 und fordern Schadensersatz. Einige Nutzer haben bereits ihre Verträge gekündigt. 

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Kunden ab dem dritten Tag des Ausfalls eine Entschädigung verlangen können, sofern der Anbieter keine Ersatzversorgung anbietet.

Die Höhe der Entschädigung ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Demnach stehen den Verbrauchern am dritten und vierten Ausfalltag je fünf Euro Schadensersatz pro Tag oder zehn Prozent der monatlichen Grundgebühr zu. 

Ab dem fünften Ausfalltag verdoppelt sich der Betrag. Sollte der Ausfall länger anhalten, könnten erhebliche Kosten auf 1&1 zukommen, das derzeit über 12 Millionen Mobilfunkkunden hat.

Trotz der Probleme berichten einige Nutzer von einer allmählichen Verbesserung der Situation, doch die vollständige Wiederherstellung des Netzes bleibt ungewiss. 1&1 arbeitet nach eigenen Angaben mit Hochdruck an der Behebung der Störung. 

Kunden werden gebeten, geduldig zu sein und bei weiteren Problemen den Kundenservice zu kontaktieren.

Wichtiger Hinweis: Kunden, die von dem Netzausfall betroffen sind, sollten ihre Rechte kennen und bei Bedarf Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine frühzeitige Information des Anbieters ist hierbei entscheidend.