Eine Auswahl von Streichen, die weit über harmlose Scherze hinausgehen.
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Manche Aprilscherze kommen nicht so an, wie man es erwartet.
Hier sind Beispiele, bei denen man besser zweimal überlegt – sie können rechtliche Folgen haben.
1: Falsche Bombendrohung

„Im Rathaus ist eine Bombe – April, April!“
→ Wird sehr ernst genommen. Bombendrohungen können zu Strafanzeigen und Freiheitsstrafen führen.
2: Spaßanruf bei der 112

„Mein Freund ist bewusstlos… April, April!“
→ Der Missbrauch von Notrufnummern ist strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
3: Gefälschte Briefe vom Finanzamt oder der Polizei

„Sie schulden 11.000 € – bitte zahlen Sie innerhalb von 24 Stunden“
→ Kann als Urkundenfälschung oder Betrug gelten. Sich als Behörde auszugeben, ist kein Spaß.
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4: Sich als Polizist ausgeben

„Ich halte Leute im Auto an – nur zum Spaß!“
→ Das Tragen einer Uniform oder das Vortäuschen einer Amtsperson ist strafbar und äußerst riskant.
5: Vorgetäuschte Kündigungen im Job

„Sie sind gefeuert. April, April.“
→ Als Vorgesetzter kann das als Mobbing oder Vertragsbruch gewertet werden – mit möglichen rechtlichen Folgen.
6: In fremde Accounts „zum Spaß“ einloggen

„Ich habe mich in ihr Social Media eingeloggt und etwas Verrücktes gepostet.“
→ Ohne Erlaubnis ist das unbefugter Zugriff und ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze.
7: Krankheit oder Tod vortäuschen

„Hey Schatz… ich habe Krebs. Nur ein Scherz – April, April.“
→ Kann emotionale Schäden verursachen oder Notrufe auslösen – kein harmloser Scherz.
8: Anonyme „verdächtige Pakete“ versenden

Ein Paket mit Kabeln oder weißem Pulver an einen Freund oder Arbeitsplatz schicken
→ Kann Evakuierungen und Polizeieinsätze auslösen – sehr ernste Angelegenheit.
9: Sich als Arzt oder Therapeut ausgeben

„Wir haben Ihre Testergebnisse – Sie sind diagnostiziert mit…“
→ Die Vortäuschung einer medizinischen Qualifikation kann rechtlich und psychisch problematisch sein.
10: Falsche Anzeige gegen eine andere Person

„Ich habe dich wegen Diebstahls angezeigt – war nur ein Spaß!“
→ Eine falsche Anzeige ist strafbar und kann hohe Geldstrafen oder mehr nach sich ziehen.