Berufungsgericht lehnt Trumps Antrag auf Aufhebung des Maulkorbs im Zivilbetrugsprozess ab

Jasper Bergmann

42 Wochen vor

|

15/12/2023
Welt
Foto: Shutterstock.com
Foto: Shutterstock.com
Berufungsgericht lehnt Trumps Antrag auf Aufhebung des Maulkorbs im Zivilbetrugsprozess ab

In dem laufenden Zivilbetrugsprozess gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump in New York hat sich eine bedeutende rechtliche Entwicklung ergeben. Trumps Bemühungen, eine gerichtliche Maulkorbverfügung aufzuheben, die es ihm verbietet, öffentlich Gerichtspersonal zu kritisieren, wurden kürzlich von einem Berufungsgericht in New York abgelehnt.

Diese Entscheidung hat Diskussionen in juristischen Kreisen ausgelöst, wobei Experten wie der ehemalige Generalanwalt des FBI, Andrew Weissmann, sich zu der Angelegenheit geäußert haben.

Laut Newsweek äußerte Weissmann sein Erstaunen über Trumps anfänglichen Versuch, die Maulkorbverfügung anzufechten, da es sich um eine standardmäßige gerichtliche Maßnahme handelt, um faire Prozessverläufe zu gewährleisten.

Die von Richter Arthur Engoron verhängte Maulkorbverfügung untersagt Trump ausdrücklich, öffentliche Äußerungen gegen das Gerichtspersonal zu machen. Trotzdem wurde Trump zweimal zu einer Gesamtstrafe von 15.000 Dollar verurteilt, weil er die Verfügung verletzt und öffentlich gegen die Gerichtsschreiberin Alison Greenfield Stellung bezogen hat.

Trumps Anwaltsteam versuchte, die Maulkorbverfügung mit einem obskuren staatlichen Gesetz, Artikel 78, anzufechten, aber das Gericht wies diesen Ansatz als unangemessen zurück.

Die Entscheidung des Gerichts betonte den begrenzten Umfang der Maulkorbverfügung und deren Fokus auf die Wahrung der Integrität des Gerichtspersonals und der Verfahren.

Chris Kise, der Anwalt des ehemaligen Präsidenten, nannte die Maulkorbverfügung als Grund dafür, dass Trump nicht zum Gericht zurückkehrte, um am 11. Dezember eine geplante Aussage zu machen.

Kise kritisierte die Generalstaatsanwältin von New York, Letitia James, für ihre anhaltende Verfolgung von Trump und behauptete, dies sei schädlich für das Geschäftsumfeld in New York.

Der Prozess soll im Januar mit Schlussplädoyers fortgesetzt werden. Richter Engoron hat Trump bereits wegen Betrugs in seinen Finanzunterlagen für schuldig befunden, und das Gericht muss nun das Strafmaß gegen Trump und seine Immobilienfirma festlegen. Eine endgültige Entscheidung wird Ende Januar oder Anfang Februar erwartet.

Dieser Fall zieht weiterhin Aufmerksamkeit auf sich, da er aufgrund seines hohen Bekanntheitsgrades und der rechtlichen Komplexität, insbesondere hinsichtlich der Rechte des Ersten Verfassungszusatzes und der gerichtlichen Verfahren, von großer Bedeutung ist.