Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen auf der Krim verurteilt.
Die Ukraine hatte zuvor eine Klage eingereicht, die illegale Verhaftungen, die Unterdrückung nicht-russischer Medien und entschädigungslose Enteignungen umfasste.
Laut der Frankfurter Rundschau urteilten die Richter in Straßburg, dass die Vorfälle so zahlreich und miteinander verbunden seien, dass sie als systematische Verletzungen gelten.
Russland erkennt die Urteile des EGMR jedoch nicht an und ist seit Beginn des Ukraine-Kriegs nicht mehr Mitglied des Europarats.
Die Krim wurde 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektiert und dient seit dem Ukraine-Krieg als wichtiger Militärstützpunkt.
Neben den genannten Vorwürfen stellte der EGMR fest, dass Russland das Recht auf Leben, das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und die Meinungsfreiheit verletzt habe.
Die russische Regierung hat diese Anschuldigungen stets zurückgewiesen und betrachtet die Gerichtsbarkeit des EGMR als irrelevant.
Obwohl das Urteil symbolisch von Bedeutung ist, bleiben die praktischen Auswirkungen aufgrund der Nichtanerkennung durch Russland begrenzt.
Die Ukraine hat jedoch ihre Angriffe auf russische Einrichtungen auf der Krim verstärkt, was die Region weiterhin zu einem Brennpunkt des Konflikts macht.