Die Bemühungen der Europäischen Union, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um Kinder- und Zwangsarbeit in ihren Lieferketten zu verhindern, haben einen Rückschlag erlitten.
Die vorgeschlagene EU-Lieferkettenrichtlinie, die darauf abzielt, Nachhaltigkeit und faire Produktionsbedingungen zu fördern, konnte keine Mehrheit im Ministerrat finden.
Deutschland hatte im Vorfeld angekündigt, sich bei der Abstimmung über die Richtlinie zu enthalten, was die Chancen auf eine Annahme weiter verringerte. Dies berichtet das Handelsblatt.
Die Richtlinie sollte Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten genauer zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie nicht von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.
Die fehlende Mehrheit im Ministerrat zeigt die Schwierigkeiten auf, auf europäischer Ebene verbindliche Regelungen für nachhaltige und faire Produktionsbedingungen durchzusetzen.
Die Entscheidung wirft Fragen auf bezüglich der Verpflichtung der EU und ihrer Mitgliedstaaten, Menschenrechte und Umweltschutz in der globalen Wirtschaft zu stärken.
Die Entscheidung gegen die EU-Lieferkettenrichtlinie verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die EU steht, wenn es darum geht, Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards in ihren globalen Lieferketten verantwortlich zu machen.