Gegner des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump sind in Michigan mit dem Versuch gescheitert, seine Teilnahme an der Vorwahl der Republikaner im kommenden Jahr zu verhindern.
Ein Berufungsgericht wies die Initiative ab und bestätigte damit die Entscheidungen zweier niedrigerer Instanzen.
Die Aktivisten hatten gefordert, Trump aufgrund seiner Rolle beim Sturm seiner Anhänger auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 von der Wahl auszuschließen.
Laut einem Bericht von Tagesschau beriefen sich Trumps Gegner auf den 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung, der nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg verabschiedet wurde.
Dieser Artikel besagt, dass sich eine Person nicht um ein Amt auf Bundesebene bewerben darf, wenn sie sich an einem Aufstand oder einer Rebellion gegen die USA beteiligt oder diese unterstützt oder ermutigt hat.
Das Berufungsgericht äußerte sich jedoch nicht zur Anwendbarkeit dieses Zusatzartikels auf Trumps Fall.
Es erklärte stattdessen, dass es Sache der politischen Parteien und jeweiligen Kandidaten sei, zu bestimmen, wer bei der Vorwahl auf dem Stimmzettel stehen soll.
Ähnlich entschied das Oberste Gericht des Staates Minnesota über einen Antrag auf Ausschluss Trumps von der Vorwahl 2024.
Experten erwarten, dass sich letztlich der Oberste Gerichtshof der USA mit dem Thema befassen muss, der bislang noch nie über die fragliche Klausel im 14. Verfassungszusatz geurteilt hat.