Trump vor Gericht: Juryauswahl fast abgeschlossen

Olivia Rosenberg

32 Wochen vor

|

17/04/2024
Welt
Foto: Evan El-Amin / Shutterstock.com
Foto: Evan El-Amin / Shutterstock.com
Richter schützt Geschworene.

JETZT LESEN AUCH ANDERE

Im ersten Strafprozess gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, der die mutmaßliche Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zum Thema hat, wurde ein bedeutender Schritt in der Juryauswahl vollzogen. 

Sieben der erforderlichen zwölf Geschworenen sind bereits ausgewählt worden, ein Prozess, der besondere Aufmerksamkeit erfordert, da es sich um einen historischen und hochbrisanten Fall handelt.

Die Auswahl der Geschworenen erwies sich als herausfordernd, da anfänglich mehr als die Hälfte der potenziellen Kandidaten ausgeschlossen wurde, vor allem wegen möglicher Befangenheit. 

Dies berichtet n-tv unter Berufung auf Quellen vor Ort. Richter Juan Merchan, der den Prozess leitet, hat während des Verfahrens klargestellt, dass er keine Einschüchterung der Jury dulden wird, eine Aussage, die er machte, als Unruhe im Gerichtssaal entstand. 

Die Anonymität der Jury wird streng gewahrt, um die Geschworenen vor möglicher Einflussnahme durch Bestechung oder Gewalt zu schützen.

Die Anklagepunkte gegen Trump sind schwerwiegend: 

Es geht um die Fälschung von Geschäftsdokumenten, um eine Zahlung von 130.000 US-Dollar an Daniels zu verbergen, die angeblich über ein sexuelles Abenteuer mit Trump, das zehn Jahre vor der Präsidentschaftswahl 2016 stattgefunden haben soll, schweigen sollte. 

Trump, der seine Unschuld beteuert und jeglichen sexuellen Kontakt zu Daniels abstreitet, sieht sich mit einer möglichen Haftstrafe konfrontiert, sollte er schuldig gesprochen werden. 

Allerdings könnten auch Geldstrafen oder eine Bewährungsstrafe verhängt werden.

Die juristischen Auseinandersetzungen finden vor dem Hintergrund statt, dass Trump möglicherweise erneut für das Präsidentenamt kandidieren will. 

Eine Verurteilung würde sein Recht dazu nicht einschränken, da sie kein verfassungsrechtliches Hindernis für eine Präsidentschaftskandidatur darstellt.