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Ein Präzedenzfall: Als ein Musiker verklagt wurde, weil er seinen eigenen Song plagiiert hatte

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Mit einer Gitarre vor Gericht – um seine Unschuld zu beweisen.

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Mit einer Gitarre vor Gericht – um seine Unschuld zu beweisen.

Frontmann wird Solokünstler

John Fogerty wurde als Leadsänger, Gitarrist und Songwriter von Creedence Clearwater Revival (CCR) berühmt – mit Hits wie „Bad Moon Rising“, „Proud Mary“ und „Run Through the Jungle“.

Nach der Auflösung von CCR Anfang der 1970er-Jahre begann Fogerty eine Solokarriere.

Fantasy Records

Fogerty hatte die Verlagsrechte an seinen CCR-Songs an Fantasy Records abgetreten.

Dadurch besaß das Label die Rechte an sämtlichen Titeln aus dieser Ära – darunter auch an „Run Through the Jungle“.

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Das Comeback

1984 veröffentlichte Fogerty „Centerfield“, sein erstes Soloalbum seit fast einem Jahrzehnt.

Die Single „The Old Man Down the Road“ markierte ein erfolgreiches Comeback und erreichte Platz 10 der Billboard Hot 100.

Doch gerade dieser vertraute Swamp-Rock-Groove brachte ihn vor Gericht.

Fantasy Records erhebt Vorwürfe

1985 reichte Fantasy Records Klage gegen Fogerty ein. Sie behaupteten, „The Old Man Down the Road“ sei im Wesentlichen eine Kopie von „Run Through the Jungle“.

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Da Fantasy die Rechte am Original besaß, warf das Label Fogerty Selbstplagiat vor – und forderte Schadensersatz.

Fogerty verteidigt sich – mit der Gitarre

In einem dramatischen Moment des Prozesses brachte Fogerty seine Gitarre mit vor Gericht, um beide Songs live zu spielen.

Er demonstrierte die unterschiedlichen Akkordfolgen, Texte und Melodien – und argumentierte, es handle sich um eigenständige Kompositionen, auch wenn sie stilistisch ähnlich seien.

Die Jury entscheidet zugunsten Fogertys

Die Jury sprach Fogerty frei: „The Old Man Down the Road“ sei keine Kopie von „Run Through the Jungle“.

Das Urteil war für Fogerty eine große Erleichterung – und ein seltener Sieg für einen Künstler in einem Urheberrechtsstreit über sein eigenes Werk.

Die Ironie des Selbstplagiats

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Die Absurdität des Falls lag darin, dass Fogerty beide Songs selbst geschrieben hatte.

Doch da er nicht mehr die Rechte an seinem früheren Werk besaß, behandelte das Label ihn, als verletze er fremdes Eigentum.

Fogerty schlägt zurück

Nach seinem Sieg verklagte Fogerty das Label, um die fast eine Million US-Dollar an Anwaltskosten zurückzufordern, die ihm durch den Prozess entstanden waren.

Die unteren Instanzen wiesen den Antrag ab – mit der Begründung, eine Kostenerstattung sei nur bei „mutwilligen“ Klagen vorgesehen.

Bis vor den Obersten Gerichtshof

Fogerty ging in Berufung – und 1994 entschied der Oberste Gerichtshof der USA zu seinen Gunsten.

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Das Gericht urteilte, dass obsiegende Beklagte in Urheberrechtsprozessen ihre Anwaltskosten auch dann zurückfordern können, wenn die Klage nicht als mutwillig eingestuft wurde – ein bedeutender Präzedenzfall.

Ein Vermächtnis für rechtliche Reformen und kreative Freiheit

Der Fall wurde zum Meilenstein im Urheberrecht – und zeigte, wie Künstler in Besitzstreitigkeiten geraten können, die jeder Logik zu widersprechen scheinen.

Für Fogerty bedeutete das Urteil sowohl persönliche als auch künstlerische Genugtuung – und einen hart erkämpften Sieg für die Rechte von Musikschaffenden.

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