Weniger Hürden für Bargeld im Supermarkt.
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Mit einer neuen Regelung senkt der Discounter den Mindestbetrag für Barauszahlungen an der Kasse deutlich – und öffnet den Service für mehr Zahlungsmittel.
Lidl senkt Bargeld-Mindesteinkauf auf 99 Cent

Ab sofort können Kundinnen und Kunden bei Lidl bereits ab einem Einkaufswert von nur 99 Cent Bargeld an der Kasse abheben.
Bisher lag die Grenze bei fünf Euro.
Damit reagiert der Discounter auf den wachsenden Wunsch nach flexiblen Bargeld-Optionen im Einzelhandel.
Das berichtet TechBook.
Gültig in allen Lidl-Filialen in Deutschland

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Die neue Regelung gilt bundesweit in allen rund 3.250 Lidl-Märkten.
Mit der Senkung des Mindestbetrags folgt Lidl dem Branchentrend, den Bargeldservice an der Kasse kundenfreundlicher zu gestalten – besonders angesichts schwindender Bankfilialen und Geldautomaten.
Auch mit Visa und Mastercard möglich

Seit April 2025 akzeptiert Lidl neben der Girocard nun auch Debit- und Kreditkarten von Visa und Mastercard für Bargeldabhebungen.
Damit erweitert der Händler die Auswahl gängiger Zahlungsmittel deutlich – ein wichtiger Schritt für viele Verbraucher.
Bargeld zwischen 10 und 200 Euro

Nach dem Bezahlen eines Einkaufs ab 99 Cent können Kunden Beträge zwischen 10 und 200 Euro abheben – wie gewohnt in 10-Euro-Schritten.
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Wichtig: Der gewünschte Betrag muss vor dem Bezahlen genannt und per PIN bestätigt werden.
Kein Alleinstellungsmerkmal für Lidl

Mit dieser Änderung ist Lidl nicht allein. Andere Ketten wie dm, Rewe oder Penny ermöglichen Bargeldabhebungen schon ab einem Cent – teilweise sogar ganz ohne Einkauf. Aldi Nord hatte die 99-Cent-Grenze bereits im November 2024 eingeführt.
Kontaktloses Abheben möglich

Wer kontaktlos zahlt, kann den Service ebenfalls nutzen.
Technisch war das bei Visa- und Mastercard-Zahlungen bereits seit März 2025 möglich – wurde bisher aber kaum beworben. Nun macht Lidl diesen bequemen Weg aktiver bekannt.
Extra-Ausweis auf dem Kassenbon

Zur besseren Übersicht wird der abgehobene Betrag separat auf dem Kassenzettel ausgewiesen.
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Auf Konto- oder Kreditkartenabrechnungen erscheint er entweder als zusätzlicher Buchungsposten oder im Verwendungszweck – für mehr Transparenz.
Kein Anspruch auf Auszahlung

Trotz der neuen Möglichkeiten bleibt der Service freiwillig.
Wenn nicht genug Bargeld in der Kasse vorhanden ist – etwa am Abend – kann die Auszahlung verweigert werden.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Früh einkaufen erhöht die Chancen.
Dieser Artikel wurde von Amalie Lynge erstellt und veröffentlicht, wobei möglicherweise KI für die Erstellung verwendet wurde