Startseite Deutschland Neuer Druck in der Debatte um ein AfD-Verbot

Neuer Druck in der Debatte um ein AfD-Verbot

Neuer Druck in der Debatte um ein AfD-Verbot
Shutterstock

Kurz vor dem Wahljahr 2026 verschärft sich der Streit darüber, ob die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht landen soll.

Der neue Jugendverband „Generation Deutschland“ (GD) und seine Führungspersonen rücken die Partei noch stärker in den Fokus der Sicherheitsbehörden.

Gerade lesen andere

Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer sieht bei GD „keinen nennenswerten Unterschied“ zur zuvor aufgelösten „Jungen Alternative“, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft worden war. Eine AfD-Klage dagegen scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, wie die Tagesschau berichtete.

Kramer zufolge zeige eine erste Sichtung der Auftritte beim Gründungskongress „weder eine Mäßigung noch eine Distanzierung oder gar Wandlung“ gegenüber der JA. Man müsse „wohl doch eher von einer Nachfolgeorganisation, diesmal unter dem Schutz des grundgesetzlichen Parteienprivilegs als Jugendorganisation der AfD, ausgehen“.

Der neue Vorsitzende Jean-Pascal Hohm, AfD-Abgeordneter aus Brandenburg, wird dort vom Verfassungsschutz als rechtsextrem geführt. Ihm wird die Nähe zu völkischem Nationalismus und Verschwörungserzählungen wie dem angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ zugeschrieben, berichtete die Tagesschau.

Grünen-Chef Felix Banaszak nannte GD in der Frankfurter Rundschau ein „Sammelbecken für Rechtsextremisten“ und „damit ein Fall für die Sicherheitsbehörden“.

Neuer Antrag von CDU und SPD

Parallel dazu treibt die Berliner Regierungskoalition ihre eigene Linie voran. CDU und SPD wollen nach Berichten von rbb24 und Spiegel einen Antrag einbringen, der einen Vorstoß von Grünen und Linken für ein sofortiges AfD-Verbotsverfahren ersetzt.

Lesen Sie auch

Der Text nennt die AfD nicht, formuliert aber, dass Parteien, die die freiheitliche Ordnung beseitigen wollen, im äußersten Fall von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen oder verboten werden können, sofern der Verfassungsschutz sie gerichtsfest als extremistische Bestrebung einstuft.

Nach rbb24 sprach SPD-Abgeordneter Marcel Hopp von einer Bundesratsinitiative „zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens“, während CDU-Fraktionschef Dirk Stettner betonte, der Antrag richte sich gegen „alle Verfassungsfeinde“ und das „schärfste Schwert der Demokratie“ dürfe nur auf solider Rechtsgrundlage eingesetzt werden.

Die Grünen werten den Koalitionsantrag laut Spiegel als ersten Schritt, die Linksfraktion spricht von einem „schmalen“ Papier ohne greifbare Folgen.

Rechtliche Hürden für ein AfD-Verbot

Der Deutschlandfunk erinnert daran, dass Parteiverbote nur unter engen Voraussetzungen möglich sind: Eine Partei muss zielgerichtet gegen die grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes arbeiten und realistische Chancen haben, diese Ziele politisch durchzusetzen.

Zwar stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD seit Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, doch über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Lesen Sie auch

Frühere Verfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands scheiterten, weil das Gericht der Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele bescheinigte, ihr aber keine ausreichende Durchsetzungskraft attestierte.

Befürworter eines AfD-Verbots verweisen auf den wachsenden Einfluss der Partei in Bund und Ländern, Kritiker warnen nach Angaben des Deutschlandfunks vor einem jahrelangen Verfahren, politischem Bumerang-Effekt und einer möglichen Opferinszenierung der AfD.

Der Jurist Heribert Prantl wirbt daher für einen anderen Weg: Einzelnen führenden Rechtsextremisten könnten nach Artikel 18 Grundgesetz Grundrechte wie das passive Wahlrecht entzogen werden, was schneller greife als ein komplettes Parteiverbot, wie er im Deutschlandfunk argumentierte.

Quellen: Deutschlandfunk, Frankfurter Rundschau, rbb24, Spiegel, Tagesschau

Lesen Sie auch