Mehrere aktuelle Fälle aus dem deutschsprachigen Raum lenken die Aufmerksamkeit auf die Frage, wie Saunabetriebe mit Belästigungsvorwürfen umgehen sollten. In Wien werden nach Beschwerden aus dem Amalienbad interne Abläufe überprüft, während ein Urteil aus Baden-Württemberg zeigt, wie rasch Strafverfahren im Einzelfall abgeschlossen sein können.
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Wie Heute.at berichtet, meldete eine Frau zusammen mit drei Freundinnen Vorfälle aus dem Amalienbad. Die Gruppe gab an, ein männlicher Besucher habe sich ihnen mehrfach unangenehm genähert. Zunächst sei unklar gewesen, wie die Situation zu bewerten sei, erklärten sie.
Nach Angaben der Frauen habe der Mann später auch in einem weiteren Bereich des Saunakomplexes auf sich aufmerksam gemacht, was ihre Unsicherheit verstärkt habe. Die Wiener Bäderverwaltung entschuldigte sich laut Der Standard für eine unzureichende Reaktion des Personals und kündigte interne Anpassungen an, etwa Schulungen in Zusammenarbeit mit dem städtischen Frauenservice MA 57.
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Wie Der Standard zusammenfasst, meldeten sich nach den ersten Berichten zusätzliche Frauen, die ebenfalls irritierende Situationen erlebt haben wollen. In Zuschriften sei unter anderem von intensivem Beobachten und einer Atmosphäre die Rede gewesen, in der sich manche Männer so verhielten, als stünde ihnen der Raum in besonderer Weise zu.
Auch Nutzerinnen sozialer Medien schilderten ähnliche Eindrücke, nicht nur aus dem Amalienbad, sondern aus verschiedenen öffentlichen und privaten Wellnessanlagen.
Fallanalyse aus Freiburg
Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa), über die die Zeit berichtet, verhandelte ein Amtsgericht im Raum Freiburg kürzlich einen Übergriff in einer Dampfsauna.
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Die Staatsanwaltschaft berichtete, ein 69-jähriger Mann habe eine 42-jährige Frau gegen ihren Willen berührt, nachdem er zuvor anzügliche Bemerkungen gemacht habe. Die Frau wandte sich demnach an das Personal, woraufhin der Mann festgenommen wurde.
Die dpa meldet, dass das Gericht im beschleunigten Verfahren eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldauflage von 2.500 Euro auferlegte; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall gilt in Deutschland als Beispiel für besonders schnelle strafrechtliche Reaktionen in klar nachweisbaren Fällen.
Rechtliche und organisatorische Fragen
Laut Der Standard weist die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft darauf hin, dass Belästigungen in Dienstleistungsbereichen regelmäßig vorkommen. Unklar bleibt jedoch, in welchem Ausmaß Betreiber Verantwortung tragen, wenn problematisches Verhalten von anderen Gästen ausgeht.
Präventionsmaßnahmen wie deutliche Hausregeln, klar definierte Interventionsschritte und sichtbare Ansprechpersonen werden zunehmend als Standard empfohlen. Betreiber stehen vor der Herausforderung, die Privatsphäre der Gäste zu wahren und im Ernstfall dennoch rasch handeln zu können.
Quellen: Der Standard, Die Zeit, dpa, Heute.at