Der Präsident schlug vor, dies hätte die NATO dazu zwingen können, die südliche Grenze der USA zu schützen.
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Artikel 5, auch bekannt als der Musketier-Eid, ist ein zentraler Bestandteil des NATO-Bündnisses. Er besagt, dass „ein Angriff auf ein Mitglied ein Angriff auf das gesamte Bündnis ist“.
Er wurde in der Geschichte des Bündnisses bislang nur einmal aktiviert – im Jahr 2001 nach den Terroranschlägen vom 11. September. Dies geschah nicht auf Antrag der USA, sondern auf Initiative der NATO selbst.
Bei einem Auftritt auf dem Weltwirtschaftsforum 2026 in Davos sagte US-Präsident Donald Trump in dieser Woche: „Das Problem mit der NATO ist, dass wir zu 100 Prozent für sie da wären, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie für uns da wären, wenn wir sie rufen würden.“
Nun scheint Trump jedoch mit dem Gedanken zu spielen, die Bündnistreue der NATO auf die Probe zu stellen.
Artikel 5 an der Grenze
In einem Beitrag auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social schrieb Donald Trump: „Vielleicht hätten wir die NATO auf die Probe stellen sollen: Artikel 5 aktivieren und die NATO dazu zwingen, hierherzukommen und unsere südliche Grenze vor weiteren Invasionen illegaler Einwanderer zu schützen.“
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Die derzeit an der Grenze eingesetzten Grenzschutzbeamten könnten dann für andere Aufgaben freigestellt werden, so der Präsident.
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Könnte er das überhaupt tun?
Laut der Website der NATO gilt Artikel 5 nur im Falle eines „bewaffneten Angriffs“. Allerdings besteht Unklarheit darüber, was in diesem Zusammenhang genau als bewaffneter Angriff gilt.
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Wie auf der Website erläutert wird, wird die Auslösung von Artikel 5 von Fall zu Fall bewertet und ist nicht auf traditionelle Vorstellungen militärischer oder bewaffneter Angriffe durch einen staatlichen Akteur beschränkt – wie die Aktivierung nach den Anschlägen vom 11. September gezeigt hat.
Zudem erklärt die NATO, dass die Bündnispartner auf jüngsten NATO-Gipfeln klargestellt hätten, dass Angriffe „auf, aus oder innerhalb des Weltraums“ sowie erhebliche Cyberangriffe und andere hybride Angriffe ebenfalls als „bewaffnete Angriffe“ gelten können.
Allerdings müssen solche Angriffe ein internationales Element beinhalten, was bedeutet, dass Fälle von innerstaatlichem Terrorismus Artikel 5 nicht auslösen.
Quellen: World Economic Forum, NATO-Website, Truth Social

