Startseite Verbrauch Harte Konsequenzen an Selbstbedienungskassen lösen Kritik in der Schweiz aus

Harte Konsequenzen an Selbstbedienungskassen lösen Kritik in der Schweiz aus

Supermarked, Supermarket, Food, Mad, Indkøb, Shopping
Shutterstock.com

Selbstbedienungskassen gelten als Symbol für Effizienz und Vertrauen. Doch in der Schweiz wächst die Kritik daran, wie Detailhändler mit Fehlern ihrer Kundschaft umgehen. Konsumentenschützer warnen, dass die Praxis das Verhältnis zwischen Handel und Kunden belastet.

Gerade lesen andere

Selbstbedienungskassen basieren darauf, dass Kundinnen und Kunden ihre Einkäufe korrekt selbst erfassen. Rechtlich tragen sie dabei die Verantwortung für jeden gescannten Artikel. Detailhändler dürfen bei Verdacht auf Diebstahl Hausverbote aussprechen oder Strafanzeigen einreichen.

Der Konsumentenschutz beobachtet jedoch, dass diese Möglichkeiten zunehmend konsequent genutzt werden. Nach eigenen Angaben häufen sich Fälle, in denen bereits kleine Unachtsamkeiten zu einschneidenden Konsequenzen führen.

Dabei gehe es nicht um organisierte Diebstähle, sondern um alltägliche Einkaufssituationen, in denen Fehler passieren können.

Bekannte Einzelfälle

Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt der Fall der Luzerner Comedienne Julia Steiner. Sie hatte bei einem Einkauf von rund 175 Franken (etwa 190 Euro) bei Coop ein Croissant an der Selbstbedienungskasse nicht erfasst. Darüber berichtet Nau.ch.

Coop reagierte mit einem zweijährigen Hausverbot und einer Busse von 150 Franken (etwa 163 Euro). Der Fall wurde rasch zum Symbol für eine als unverhältnismäßig empfundene Praxis.

Lesen Sie auch

Auch andere Händler gingen ähnlich vor. So musste eine Kundin bei Aldi im Jahr 2025 laut Nau.ch mehrere Hundert Franken bezahlen, nachdem sie ein Gebäck nicht eingescannt hatte.

Kritik der Konsumentenschützer

Der Konsumentenschutz sieht darin ein strukturelles Problem. Gegenüber Nau.ch erklärte Konsumentenschützer Jan Liechti, Hausverbote seien zwar zulässig, würden aber oft vorschnell eingesetzt.

Problematisch sei zudem, dass in einzelnen Fällen bereits Strafverfahren eröffnet würden, obwohl kein klarer Vorsatz erkennbar sei. Auch die Häufigkeit von Kontrollen einzelner Kunden sorge für Unmut.

Aus Sicht des Konsumentenschutzes fehlt häufig eine sorgfältige Abwägung zwischen Irrtum und absichtlichem Fehlverhalten.

Reaktionen des Handels

Coop betonte gegenüber Nau.ch, jeder Vorfall werde individuell geprüft. Die Selbstbedienungskassen seien fair ausgestaltet, Kontrollen dienten der Gleichbehandlung und der Prävention von Missbrauch.

Lesen Sie auch

Migros erklärte, man äußere sich nicht zu internen Sicherheitsmaßnahmen und gehe grundsätzlich von der Ehrlichkeit der Kundschaft aus. Lidl teilte mit, ein Hausverbot komme nur als letztes Mittel bei schweren oder wiederholten Fällen in Betracht.

Auch Aldi erklärte, die Polizei werde nur beigezogen, wenn tatsächlich ein Diebstahl vorliege. Die grosse Mehrheit der Kunden verhalte sich korrekt.

Folgen für die Zukunft

Konsumentenschützer warnen, dass ein zu hartes Vorgehen langfristig das Vertrauen untergraben könnte, auf dem Selbstbedienungskassen beruhen. Fehler ließen sich nicht vollständig vermeiden, besonders bei großen Einkäufen oder hohem Kundenaufkommen.

Ob Detailhändler ihre Praxis anpassen, dürfte entscheidend dafür sein, wie akzeptiert Selbstbedienungskassen künftig bleiben. Die aktuelle Debatte zeigt, dass Effizienz allein nicht genügt, wenn das Vertrauen der Kundschaft leidet.

Quelle: Nau.ch

Lesen Sie auch