Ein ungewöhnlicher Vorfall an einer Wiener Polizeidienststelle hat ein Nachspiel vor Gericht gefunden.
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Was als irritierende Sendung begann, wurde von der Justiz als klare Grenzüberschreitung bewertet. Nun liegt ein Urteil vor.
Das Urteil
Wie der ORF berichtet, verurteilte das Wiener Straflandesgericht am Dienstag eine 54-jährige Frau zu fünf Monaten Haft wegen gefährlicher Drohung. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte mit ihrem Handeln gezielt Angst auslösen wollte.
Gerade im Umfeld der Suchtgiftermittlung habe das Verschicken eines toten Tieres eine eindeutige Symbolik, erklärte das Gericht. „Es ist Ihnen darum gegangen, dass er Angst hat“, hielt die Richterin fest.
Mangels anwaltlicher Vertretung ist der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig. Eine laufende Bewährungsstrafe wurde nicht widerrufen.
Beziehung zur Polizei
Die Verurteilte kannte den Polizisten, an den die Sendung gerichtet war, aus einem früheren Verfahren wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz. Erst im Oktober war sie aus der Haft entlassen worden.
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Vor Gericht bezeichnete sie sich als freischaffende Autorin. Zu ihrem Motiv sagte sie: „Es geht nicht um Rache. Es geht um die Wahrheit“.
Die Angeklagte schilderte, dass sich ihre Frustration auf verschiedene Akteure ihres damaligen Verfahrens bezogen habe, vom ermittelnden Beamten bis hin zu ihrem eigenen Rechtsbeistand.
Ein kompakter Tatablauf
Die tote Taube fand die Frau laut ihren Angaben am 18. Dezember 2025 im Wiener Augarten. Sie verpackte den Kadaver in einen Karton, hüllte diesen in weihnachtliches Papier und legte eine Karte bei.
Das Paket schickte sie per Post an die Dienststelle des Beamten. Am 23. Dezember traf die Sendung dort ein. Der adressierte Polizist war nicht im Dienst, ordnete aber telefonisch an, das Paket zu öffnen.
Überwachungskameras der Post führten laut dem ORF rasch zur Identifizierung der Absenderin. Die Frau wurde anschließend festgenommen.
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Abwägung des Gerichts
Die Angeklagte sprach von „kognitiver Dissonanz“ und einer Zeit, in der sie nach ihrer Entlassung mit „einer Lawine an Problemen“ konfrontiert gewesen sei, darunter Miet- und Energieschulden. Zugleich versicherte sie: „Ich werde keine weiteren Handlungen setzen“.
Das Gericht folgte dieser Darstellung nur teilweise. Die Richterin betonte, dass persönliche Belastungen das Einschüchterungspotenzial der Tat nicht aufheben. Als Orientierungshilfe für den weiteren Alltag empfahl sie einen Antrag auf elektronische Fußfessel und ordnete fortgesetzte Bewährungshilfe an.
Der Fall zeigt, wie sensibel symbolische Handlungen gegenüber staatlichen Akteuren rechtlich bewertet werden und wo die Justiz klare Grenzen zieht.
Quelle: ORF