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Neuer französischer Gesetzentwurf skizziert strenge Bedingungen für Sterbehilfe

Neuer französischer Gesetzentwurf skizziert strenge Bedingungen für Sterbehilfe
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Die Entscheidung, wie das Leben enden soll, ist eine der zutiefst persönlichen und sensibelsten Debatten, denen sich eine Gesellschaft stellen kann.

In ganz Europa haben verschiedene Nationen ihre rechtlichen Rahmenbedingungen für die Palliativversorgung langsam neu definiert. Nun nähert sich ein weiteres großes europäisches Land einer Änderung seiner eigenen Gesetze in dieser Angelegenheit, wie Dr News berichtet.

Eine historische Abstimmung

Abgeordnete der französischen Nationalversammlung stimmten am Mittwochabend für einen wegweisenden Gesetzentwurf, der den assistierten Suizid legalisiert. Die neue Gesetzgebung schafft einen rechtlichen Rahmen, der es unheilbar kranken Personen ermöglicht, eine tödliche Substanz zu erhalten.

Nach den vorgeschlagenen Regeln werden Patienten die lebensbeendende Medikation in der Regel selbst verabreichen. Ist eine Person jedoch physisch nicht dazu in der Lage, kann ein Arzt oder eine Pflegekraft unterstützend eingreifen.

Die Regelung ist mit sehr strengen Schutzvorkehrungen verbunden. Nur volljährige französische Staatsbürger oder offizielle Einwohner, die an einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leiden, können Zugang zu dem Programm erhalten.

Patienten müssen zudem unter ständigem physischem oder psychischem Leid leiden. Darüber hinaus müssen sie ausdrücklich nachweisen, dass sie eine freie und vollständig informierte Entscheidung treffen.

Eine tiefe Spaltung

Laut dem dänischen Medium Dr News hat der weitreichende Vorschlag die Nation tief gespalten. Befürworter argumentieren, dass das neue Gesetz sterbenden Patienten in ihren letzten Tagen wesentlich mehr Kontrolle und Würde verleiht.

Gegner wehren sich. Viele Ärzte und religiöse Gruppen befürchten, dass das neue Gesetz gefährdete Bürger in Gefahr bringen wird.

Tatsächlich drohte ein katholischer Bischof, Abgeordneten, die den Gesetzentwurf unterstützten, die Kommunion zu verweigern. Dennoch setzte sich das Unterhaus durch und verabschiedete den Entwurf mit 291 zu 241 Stimmen.

Der Gesetzentwurf muss noch erhebliche rechtliche Hürden überwinden, bevor er offizielle Realität wird. Frankreichs Verfassungsrat muss den Text vollständig prüfen, und der indirekt gewählte Senat wird sich ebenfalls zu der Angelegenheit äußern.

Die europäische Landschaft

Frankreich ist bei Weitem nicht die erste europäische Nation, die diesen Weg beschreitet. Die Niederlande waren bereits 2002 Vorreiter dieser Praxis und weiteten das Recht später auf Minderjährige ab 12 Jahren aus.

Belgien und Luxemburg folgten kurz darauf mit ihren eigenen Legalisierungen. Die Schweiz erlaubt den assistierten Suizid derweil bereits seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Andere Länder wie Spanien und Österreich haben sich der Liste in jüngerer Zeit durch die Verabschiedung eigener Gesetze angeschlossen. Sogar Dänemark prüft derzeit verschiedene Rechtsmodelle, um zu sehen, ob es diesem Beispiel folgen sollte.

Quellen: Dr News