Ausnahmen von der Regel: Wann die Anschnallpflicht nicht gilt

Olivia Rosenberg

15 Wochen vor

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10/04/2024
Autos
Foto: Shutterstock
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Warum auch Beifahrer den Gurt anlegen müssen.

Die Sicherheit im Straßenverkehr hat höchste Priorität, und ein wesentlicher Bestandteil davon ist das Anschnallen. 

In Deutschland ist das Anschnallen seit fast fünf Jahrzehnten Pflicht und dient dem Schutz von Fahrern und Passagieren. 

Die Anschnallpflicht, die auch Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen kann, wurde im Laufe der Jahre stetig ausgeweitet. 

So müssen seit 1984 nicht nur Fahrer, sondern auch alle Mitfahrer angeschnallt sein. Doch trotz dieser strengen Regelung gibt es bestimmte Ausnahmen, über die Der Westen berichtet.

Zu den Ausnahmen gehört, dass sich Personen beim Einparken oder Rangieren mit Schrittgeschwindigkeit nicht anschnallen müssen. Auch Fahrgäste und Fahrer in Linienbussen mit Stehplätzen sind von dieser Pflicht befreit. 

Reisebusse hingegen unterliegen seit 1999 einer Gurtanlegepflicht, es sei denn, man befindet sich auf dem Weg zur Toilette. 

Des Weiteren sind Begleitpersonen von betreuungsbedürftigen Gruppen und Paket- sowie Postboten, die häufig aussteigen müssen, von der Anschnallpflicht ausgenommen.

Eine Untersuchung des Auto Club Europa (ACE) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) aus dem Jahr 2016 hat gezeigt, dass jeder fünfte Verkehrstote nicht angeschnallt war. 

Diese erschreckende Statistik unterstreicht die lebensrettende Bedeutung des Sicherheitsgurtes. Der Gurt schützt nicht nur vor schweren Verletzungen bei einem Unfall, sondern kann im Ernstfall das Leben retten.