Proteste bewegen sich oft auf einem schmalen Grat zwischen der Aufmerksamkeit auf wichtige Themen und der öffentlichen Kontroverse. Wenn bekannte Wahrzeichen involviert sind, steigen die Einsätze, da Gesellschaften das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen den Erhalt kultureller Symbole abwägen.
Ein kürzliches Urteil in Berlin brachte eine neue Perspektive in diese laufende Diskussion.
Keine bleibenden Schäden
Zwei Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ wurden freigesprochen, nachdem ein Gericht feststellte, dass ihre Aktion, das Brandenburger Tor im November 2023 während eines Protests orange zu bemalen, keinen bleibenden Schaden verursachte.
Die Aktivisten, darunter die 24-jährige Lilli Gomez, gaben laut Tag24 zu, die Farbe auf eine Sandsteinsäule des Denkmals aufgetragen zu haben.
Sie argumentierten, dass ihr Protest symbolisch und nicht destruktiv gewesen sei und dass sie wussten, dass der Ort mit einer Schutzschicht behandelt worden war und sich ein Reinigungsteam in der Nähe befand.
Trotz dieser Forderungen entschied das Gericht zugunsten der Verteidigung und stellte fest, dass die Aktion nur minimale Auswirkungen hatte.
Dieser Fall unterscheidet sich von einem ähnlichen Vorfall im September 2023, als andere Mitglieder derselben Gruppe modifizierte Feuerlöscher benutzten, um das Tor mit orangefarbener Farbe zu besprühen.
Diese Aktion führte zu geschätzten Schäden in Höhe von £99,270 ($122,820) und mehreren Verurteilungen.
Das jüngste Urteil hat die Debatte über die Wirksamkeit und Ethik symbolischer Proteste neu entfacht. Einige sehen solche Aktionen als wichtigen Weg, um auf dringende Themen wie den Klimawandel aufmerksam zu machen.
Andere befürchten, dass das Anvisieren historischer Wahrzeichen potenzielle Unterstützer entfremden und die Aufmerksamkeit vom eigentlichen Anliegen ablenken könnte.
Das Gericht entschied zu ihren Gunsten und stellte fest, dass die Farbe schnell entfernt wurde und die Aktion das Denkmal nicht dauerhaft veränderte.
Richterin Kerstin Stoppa stellte klar, dass der Freispruch auf rechtlichen Gründen beruhte und nicht auf persönlicher Zustimmung zum Protest.
Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen gefordert und für Gomez aufgrund früherer ähnlicher Aktionen £1,550 ($1,920) und für ihren Mitangeklagten £1,290 ($1,600) vorgeschlagen.