Auschwitz vor Gericht: Wie Deutschland seine NS-Vergangenheit aufarbeitete

Olivia Rosenberg

31 Wochen vor

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21/12/2023
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Ein Meilenstein der deutschen Rechtsgeschichte.

Am 20. Dezember 1963 begann der historische Auschwitz-Prozess, ein bedeutender Schritt in der Aufarbeitung der deutschen NS-Vergangenheit. 

Dieser Prozess war nicht selbstverständlich, da die deutsche Nachkriegsgesellschaft zunächst die NS-Geschichte verdrängte, anstatt sich der eigenen Verantwortung zu stellen. 

Der Prozess in Frankfurt am Main, der gegen die damalige Schlussstrich-Mentalität gerichtet war, war ein wichtiger Schritt, um die Verbrechen des Nationalsozialismus juristisch aufzuarbeiten.

Laut Tagesschau war der Auschwitz-Prozess ein Mammutprozess, bei dem 22 Angeklagte mit 19 Strafverteidigern konfrontiert wurden. Der Prozess führte zur Verurteilung von 16 Angeklagten und einigen Folgeprozessen. 

Jedoch mussten sich die meisten SS-Täter von Auschwitz, die mehr als 8.000 Mann zählten, nie vor Gericht verantworten. 

Dies lag an der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die für eine Verurteilung eine konkrete Tatbeteiligung forderte. 

Erst 2016 änderte der BGH diese Linie und erkannte, dass schon untergeordnete Tätigkeiten wie als SS-Buchhalter oder SS-Sekretärin Beihilfe zum Mord im Gesamtsystem des "organisierten Tötungsapparates" gewesen sein konnten.